Ist das Recht auf Notwehr unethisch?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Januar 2018 | 471 mal gesehen

Der Verkauf von Pfeffersprays ist in der Schweiz erlaubt. Pfeffersprays sind wirksame Abwehrmittel gegen Angreifer und damit ideal für die Notwehr geeignet. Trotzdem verbieten zahlreiche Online Marktplätze und die führenden Suchmaschinen Anzeigen bzw. Werbung für Pfefferspray. Ich frage mich wieso. Verstösst das Recht sich selber mit einem Pfefferspray verteidigen zu dürfen irgendwelchen kruden ethischen Standards bzw. dem Weltbild linker Gutmenschen?

Interessanterweise erlauben sowohl die Online Marktplätze als auch die Suchmaschinen Anzeigen für Messer und Macheten aller Art. Mit Messern und Macheten kann getötet werden. Mit Pfeffersprays nicht. Muss man sich also ohne Gegenwehr abstechen lassen um ein guter Mensch zu sein? Oder soll man sich für die Notwehr mit einem Messer bewaffnen wie der Mann, der letzten Sommer im Kanton St. Gallen einen Hund mit mehreren Messerstichen abgeschlachtet hat? Wenn dieser Mann ein Pfefferspray für die Abwehr von Hunden verwendet hätte, so würde der Hund jetzt noch leben.

Ich verstehe die kruden Gedanken der Betreiber von Online Marktplätzen und Suchmaschinen beim besten Willen nicht. Was ist an Notwehr schlecht? Und ja, es ist möglich Pfeffersprays missbräuchlich einzusetzen. Doch das ist genauso strafbar wie der missbräuchliche Einsatz eines LKWs oder eines PKWs. Mit denen kann man töten, wenn man damit absichtlich oder unabsichtlich in eine Menschenmenge fährt. Autos und LKWs dürfen aber trotzdem auf Online Marktplätzen angeboten werden.

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