Islamisches Eherecht für die Schweiz?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Juni 2011 | 4.967 mal gesehen

Schweizer Universitäten prüfen wie man das islamische Eherecht in die Schweizer Rechtsordnung integrieren kann. Nach Meinung der Zürcher Rechtsprofessorin Dr. Andrea Büchler muss das Schweizer Familienrecht mit Blick auf  kulturell und religiös plurale Gesellschaften überprüft werden.

Büchler beaufsichtigt gerade die Doktorarbeit von Patrick Brozzo, der zufolge unter gewissen Umständen sogar Polygamie möglich sein soll. Polygamie ist eine Form der Ehe mit mehreren Partnern. Zurzeit ist noch unklar ob sowohl die Ehe zwischen einer Frau und mehreren Männern oder lediglich eine Mehrehe zwischen einem Mann und mehreren Frauen zugelassen werden soll. Denkbar ist jedoch, dass lediglich die islamische Form der Polygamie geprüft wird. Das wäre dann die Ehe zwischen einem Mann und mehreren Frauen.

Ins gleiche Horn wie Frau Professor Büchler bläst auch Professor René Pahud de Mortanges von der Universität Freiburg. Er wirft die Frage auf ob neben dem westlichen Konzept der Ehe nicht auch das islamische Familienrecht in der Schweizer Rechtsordnung verankert werden soll.

Meiner Ansicht nach verstösst Polygamie gegen die Würde eines Menschen. Wenn sich mehrere Frauen oder Männer einen Mann oder eine Frau teilen müssen, besteht hinsichtlich der Dominanz dieser Personen ein Ungleichgewicht. Die islamische Rechtsordnung widerspricht  der westlichen Auffassung von Gerechtigkeit und Menschenwürde. Es gibt im islamischen Recht Auffassungen, die selbst die Ehe zwischen einem Mann und einem unmündigen Mädchen für zulässig halten. Diese Auffassungen stützen sich auf den Propheten Mohammed, der seine Lieblingsfrau Aisha ehelichte als diese noch minderjährig war.  Mohammed selber war zu diesem Zeitpunkt bereits über 50 Jahre alt.

Der folgende Film zeigt den Akademiker Dr. Ahmad Al-Mu’bi, der die Ehe mit einem minderjährigen Kind rechtfertigt.

Wollen wir tatsächlich solche primitiven Rechtsauffassungen in die Schweizer Rechtsordnung aufnehmen? Ich bin erstaunt darüber, dass insbesondere Frauenrechtlerinnen und Feministinnen solche Ideen einfach so hinnehmen. Letztlich stehen nicht nur westliche Werte und die Errungenschaften der Aufklärung auf dem Spiel. Es steht auch die von Frauen mithilfe von liberalen Männern mühsam errungene Gleichberechtigung auf dem Spiel.

Es wäre denkbar, dass die Zahl der Zwangsehen zunimmt, wenn Polygamie nach islamischen Recht in unsere Rechtsordnung aufgenommen wird. Denn bislang durfte ein Mann in der Schweiz ja nur eine Frau haben. Wenn er mehrere Frauen haben kann, kann er auch mehrere Frauen zur Ehe zwingen. Zudem könnte Polygamie auch einen Einfluss auf den Familiennachzug haben. Wer mehrere Ehefrauen haben kann, der kann mehr eheliche Kinder zeugen und in die Schweiz mitnehmen. Auch unser Sozialwesen wäre betroffen. Ein ausgesteuerter Familienvater mit vier Frauen und zwölf Kindern kostet die Steuerzahler mehr als ein Familienvater mit einer Frau und drei Kindern. Ist eine Anpassung an den Islam bei einem Anteil von knapp 5%* Muslime an der Gesamtbevölkerung überhaupt notwendig? Müssen sich 95% der Bevölkerung tatsächlich 5% der Bevölkerung anpassen.

Fazit: Rechtliche Anpassungen können drastische Folgen für die Gesellschaft haben. Wir dürfen diese deshalb nicht einzig den Juristen überlassen. Diese verfügen nicht über das Wissen um Auswirkungen einer gravierenden Veränderung gewachsener gesetzlicher Normen auf die Gesellschaft abzuschätzen.

*Gemäss Bundesamt für Statistik betrug der Anteil Muslime an der Schweizer Wohnbevölkerung im Jahr 2000 rund 4.26%. (Claude Bovay, Raphaël Broquet 2004:  Religionslandschaft Schweiz)

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2 Gedanken zu „Islamisches Eherecht für die Schweiz?“

  1. Wahrscheinlich wollen einige Kreise Polygamie zulassen um so Probleme beim Familiennachzug zu lösen. Wenn Polygamie zugelassen wird, können Einwanderer aus islamischen Ländern alle Ehefrauen und Kinder mitnehmen und natürlich auch sofern nötig für alle Sozialhilfe beziehen. Sind ja dann nicht einfach aussereheliche Kinder für die auch der andere Elternteil (die Frau) aufkommen kann.

  2. Das würde in einer Katastrophe enden! Das man in der Schweiz über sowas nachdenkt ist unfassbar! Dies dürfen wir in der Tat nicht den Juristen übelassen!

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