Im Sumpf der Luzerner Justiz stecken bleiben?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. April 2014 | 1.615 mal gesehen

Wer im Kanton Luzern zu seinem Recht kommen will, braucht starke Nerven. Ich habe dort gegen einen regional bekannten Linken Strafantrag eingereicht. Dies weil er mich über einen längeren Zeitraum mehrfach öffentlich diffamiert hat.

Nachdem sich die Luzerner Staatsanwaltschaft ein halbes Jahr Zeit liess um den Beschuldigten zu befragen, entschied sie sich das mehrere Monate lang ruhende Verfahren nach einem Jahr einzustellen. Dies mit einer derart absurden Begründung, dass ich an der Kompetenz der Luzerner Staatsanwaltschaft zweifle. Eigentlich sollte man von Absolventen eines sechsjährigen Jus-Studiums mehr erwarten können, wie ich meine. Aber eben, gesunder Menschenverstand ersetzt so manches Studium, umgekehrt ist dies nicht der Fall.

Obwohl die Luzerner Staatsanwaltschaft sogar festgestellt hat, dass die Diffamierungen geeignet sind meinen Ruf zu schädigen, ergreift sie trotzdem Partei für den Diffamierer.

Luzerner Staatsanwaltschaft erkennt ehrverletzende Wirkung im höchstrichterlichen Sinne.
Luzerner Staatsanwaltschaft stellt fest, dass Diffamierung im höchstrichterlichen Sinne geeignet ist meinen Ruf zu schädigen.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft gesteht mir doch tatsächlich weniger Rechte zu als anderen Bewohnern dieses Landes! Sie begründet dies damit, dass ich einmal ein öffentliches Amt inne gehabt habe. Tatsächlich war ich einmal während rund neun Monaten ersatzweise als Schulpfleger tätig. Deswegen soll ich jetzt weniger Rechte haben als andere???

Der Witz ist, dass ich gar kein öffentliches Amt inne hatte, als ich vom Beschuldigten diffamiert wurde.
Fragwürdige bzw. eigenartige Argumentation der Luzerner Staatsanwaltschaft

Diese Begründung ist im höchsten Masse fragwürdig, zumal ich zum Zeitpunkt als die hier angeklagten Diffamierungen erfolgten gar kein öffentliches Amt inne hatte. Ausserdem wurde ich nicht wegen meinem Amt angegriffen sondern weil ich einmal SVP-Mitglied war. So war in den ersten Medienberichten eindeutig und tubelisicher nachweisbar, dass ich nicht wegen meinem Amt angegriffen wurde. Dies weil mein Amt im ersten Medienartikel, indem ich angegriffen wurde, gar nicht erwähnt wurde. Dort wurde ich als „SVP-Mitglied“ bezeichnet.

Es war von einem SVP-Mitglied und nicht etwa einer Amtsperson die Rede.

Wäre das Amt der Grund gewesen, so wäre es wohl anstelle der „SVP-Mitgliedschaft“ erwähnt worden. Ist es aber nicht. Aber das ist für gewisse Staatsanwälte wahrscheinlich zu hoch. Wie bereits angedeutet, auch ein Jus-Studium kann gesunden Menschenverstand nicht ersetzen. Mathematische Logik gehört offenbar nicht zur juristischen Kernkompetenz.

Halten wir fest, die Luzerner Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren gegen einen in Luzern regional bekannten Linken ein und begründet dies mit einer höchst fragwürdigen Argumentation. Sie spricht mir doch tatsächlich weniger Bürgerrechte zu als anderen Einwohnern dieses Landes und begründet dies mit einer Amtstätigkeit, die ich schon lange bevor die angezeigten Diffamierungen erfolgten, niedergelegt hatte. Habe ich denn jetzt ein Leben lang weniger Rechte als andere Menschen, bloss weil ich einmal in meinem früheren Leben ein Amt inne hatte? Wohl verstanden, diese Argumentation stammt nicht etwa von irgendeinem besoffenen oder bekifften Spinner sondern von der Luzerner Staatsanwaltschaft!

Selbstverständlich finden sich in der Einstellungsverfügung noch weitere höchst fragwürdige Argumente, die meines Erachtens nach nicht minder einfältig und dumm sind. Es versteht sich von selbst, dass ich eine amtliche Schmähschrift in Form einer Einstellungsverfügung nicht hinnehmen kann. Deshalb habe ich natürlich eine Beschwerde dagegen beim Luzerner Kantonsgericht eingereicht. Dieses Gericht ist allerdings nicht weniger fragwürdig als die Luzerner Staatsanwaltschaft. Wie ich darauf komme? Ich bin bereits in einer Sache gegen einen weiteren regional bekannten Luzerner Linken im Kampf mit dem Luzerner Kantonsgericht. In dieser Sache muss das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid fällen. Ich hoffe, dass es sich zum Grundsatz der Rechtstaatlichkeit bekennt, dann gewinne ich.

Möglicherweise weil ich bereits im Klintsch mit diesem Gericht bin, verlangt es jetzt plötzlich einen Kostenvorschuss von 1000 Franken, die innerhalb von 10 Tagen zu begleichen sind.

Kantonsgericht-Luzern

Wohlverstanden, gemäss Art. 383 Abs. 2 StPO „KANN“ ein Kantonsgericht bei einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung tatsächlich so einen Vorschuss verlangen. Meist wird das jedoch nicht gemacht. Es handelt sich hier meiner Meinung nach um eine Schikane, die mir das Einklagen meiner Rechte erschweren soll. Wie ich darauf komme? Lest einmal den rot eingerahmten Satz. Ich bekomme in der ersten Hälfte des Monats eine Rechnung für 1000 Franken und muss den Betrag, noch bevor ich meinen Monatslohn erhalte, überweisen. Dies zumindest, wenn ich meine Rechte weiterhin geltend machen will. So wird das in unserem Rechtsstaat von gewissen Gerichten gehandhabt! Wohl dem, der Millionär ist, die anderen haben Pech gehabt. Langer Rede kurzer Sinn, mir bleibt gar nichts anderes übrig als subito den geforderten Betrag zu zahlen.

Was geschehen würde, wenn ich nicht zahlen würde,seht ihr im folgenden Bild.

Rechtsprechung_auf_Luzerner_Art

Wie ihr ja aufgrund eines gestern publizierten Blogartikels wisst, fällt diese Forderung fast gleichzeitig mit der Prozesskostenforderung eines Zürcher Provinzgerichts zusammen, welches für eine Klage mit niedrigem Streitwert gleich hohe Prozesskosten von mir verlangt wie sie sonst für Verfahren mit hohem Streitwert in Rechnung gestellt werden. Auch dort muss ich mir noch etwas einfallen lassen. Sie machen es mir schwer die Diffamierer und ihre Helfershelfer bei den Justizbehörden. Doch mit diesen hinterlistigen Methoden werden sie mich nicht stoppen! Ich mache keine halben Sachen.

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