Hausfriedensbruch

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. November 2011 | 5.539 mal gesehen

In der Stadt Zürich werden immer wieder leerstehende Häuser von linksautonomen Kriminellen besetzt. Mir zugetragenen Hinweisen zufolge werden diese Kriminellen teils aus Kreisen der Stadtverwaltung auf die leerstehenden Häuser aufmerksam gemacht.

Jetzt wurde laut Tagesanzeiger wieder ein Haus besetzt. Es ist das Haus des bedeutenden Schweizer Komponisten Othmar Schoeck.  Im Haus befinden sich immer noch Einrichtungsgegenstände von Schoeck, die einen hohen kulturhistorischen Wert haben. (Quelle)

Die dem linksgrünen Daniel Leupi unterstellte Stadtpolizei sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. Sie stellt offenbar lieber Bussenzettel für Parkplatzsünder aus. Dort kann sie etwas verdienen. Zudem ist es der linksgrünen Stadtverwaltung ein Anliegen Automobilisten zu melken.

Doch soweit ich informiert bin, ist eine Häuserbesetzung kein Kavalliersdelikt. Für Häuser-besetzungen können bis zu 3 Jahre Haft ausgesprochen werden. Wortlaut aus StGB Artikel 186

Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Mir ist jedoch nicht bekannt, dass für Hausfriedensbruch jemals eine Haftstrafe ausgesprochen wurde. Für linke Prominente wie z.B. den wegen Hausfriedensbruch verurteilten SP-Nationalrat Cedric Wermuth werden in der Regel äusserst milde Urteile ausgesprochen. Die Justiz bringt damit zum Ausdruck, dass sie nicht gewillt ist härter gegen Hausfriedensbrecher vorzugehen.

Da es in der Regel Linke sind, die Plätze wie den Paradeplatz, den Lindenhof oder Häuser besetzen, frage ich mich ob unser Justiz- und Polizeiapparat auf dem linken Auge blind ist. Wieso sonst reagiert er nicht oder dann nur zögerlich und halbherzig? Dass Genossen und Kommunisten Mühe haben fremdes Eigentum zu respektieren ist nicht neu. Seit Marx treten sie für Umverteilungen zu ihren Gunsten ein.

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8 Gedanken zu „Hausfriedensbruch“

  1. Genossen und Kommunisten ärgern sich, wenn wieder einmal ihr Velo gestohlen wird, genauer zum „kollektiven“ Gebrauch verwendet wird.

  2. Gemäss Tagi steht das Haus seit dem Ableben 1959 von diesem Komponist leer. Da die Erbin offensichtlich verschollen ist und das Haus auch nicht genutzt wurde, sehe ich nicht ein warum da Handlungsbedarf sein soll. Denke die Erbschaft ist somit nicht angetreten worden. Wenn die Behörden schlafen und die Immobilie nicht Veräussert, ist es nur richtig wenn leer stehende Häuser genutzt werden. Ob da nun Hilfsbedürftige drinnen Wohnen oder eine linksegoistische Bande die einfach gratis wohnen will, ist eine andere Geschichte.

  3. Heinz Mahler, wollen Sie damit etwa das Besetzen von leerstehenden Häusern rechtfertigen? Was geschieht mit Häusern, deren Eigentümer gerade für ein paar Monate auf Weltreise sind? Soll man Ihrer Ansicht nach nun damit rechnen müssen, dass jemand fremdes ins Haus einbricht und es für die Zeit der Weltreise nutzt? …und natürlich dabei in den privaten Sachen herumschnüffelt und wenn es ihm gefällt etwas klaut oder kaputt macht? Haben Sie noch mehr solcher schlechter Witze auf Lager?

    Ich verlange, dass Hausfriedensbruch zum Offizialdelikt wird und nicht mehr nur auf Antrag widerwillig von Polizei und Justiz geahndet wird. Es geht immerhin um Einbruch, die widerrechtliche Nutzung fremden Eigentums, Sachbeschädigung, Diebstahl, Wandalismus sowie Strom-, Wasser und Heizenergieverbrauch auf Kosten des Eigentümers. Zudem stellt Hausfriedensbruch einen unerwünschten Eingriff in die Privatsphäre dar. Allenfalls muss der Eigentümer nach der Räumung der Liegenschaft zudem horrende Kosten für die Reinigung und Sanierung der Liegenschaft ausgeben. Die Gemeinde will dann natürlich trotzdem noch den Eigenmietwert besteuern.

  4. Sie haben natürlich recht Herr Müller. Aber könnten Sie das auch nicht anders sehen. Wenn mir jeweils das Velo geklaut oder komplett demoliert wurde, hats auch keinen interessiert. Der Polizist meinte auch ich hätte es besser abschliessen sollen.

  5. Also wenn ein Haus tatsächlich seit 1959 leer stehen sollte und kein Erbe in Sicht ist und der Staat es noch nicht geschafft hat dies alles zu klären, dann gibt es tatsächlich schlimmeres als so eine Hausbesetzung, ansonsten hast du natürlich Recht.

    Es ist allerdings trotzdem pervers, dass es immer wieder viele leer stehende Gebäude gibt und wir gleichzeitig immer mehr von unserem freien Land zubauen.

  6. Herr Mahler, ich musste bei der Polizei einmal darauf bestehen, dass ein gestohlener LKW nicht nur im Ripol (Recherches informatisées de la police) sondern auch International zur Fahndung ausgeschrieben wird. Dazu rief mich sogar ein Staatsanwalt an. Der fragte mich ob das nun wirklich nötig sei. Denn der Aufwand sei hoch. Ich erklärte ihm dann, dass es sehr wohl nötig sei, da ich aufgrund eigener Recherchen (mithilfe eines kantonalen Strassenverkehrsamts und der Oberzolldirektion) ziemlich sicher sei, dass sich der LWK bereits in Richtung Ostblock befinde. Der LKW blieb dann dank der international ausgeschriebenen Fahndung auch prompt an einem Zoll eines osteuropäischen Landes hängen. Mir ist der Schlendrian bei der Polizei bestens bekannt. Beim Ausstellen von Parkbussen und dem Ahnden von Verkehrsdelikten ist die Polizei definitiv effizienter.

    Jonas, Privatbesitz ist Privatbesitz. Das sollten auch Linke respektieren. Mit der Zersiedelung hat das nichts zu tun. Der Zersiedelung unseres Landes kann man mit anderen Massnahmen beikommen. Ich denke da z.B. an den Bau von Hochhäusern. Diese würden zu einer effizienteren Nutzung bereits vorhandenen Baulandes beitragen. Ausserdem könnte man die Masseneinwanderung stoppen. Dann würde auch der zusätzliche Wohnbedarf wieder zurückgehen. Wohnungspreise und Mieten würden wieder günstiger.

  7. Hausfriedensbruch ist ein Antragsgedlikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörde erst ein Verfahren einleiten kann, wenn der Berechtigte (der Eigentümer oder der Mieter) in aller Form einen Strafantrag stellt. Tut er das jedoch nicht, darf die Polizei nichts unternehmen.

  8. 100 Punkte Andreas. Deshalb steht ja im StGB Artikel „wird, auf Antrag“ und ausserdem habe ich schon geschrieben, dass es ein Antragsdelikt ist. Aber man kann es zur Sicherheit ja nochmals schreiben, gell?

    Am 4.12.2011 um 20.43 Uhr habe ich geschrieben:

    „Ich verlange, dass Hausfriedensbruch zum Offizialdelikt wird und nicht mehr nur auf Antrag widerwillig von Polizei und Justiz geahndet wird.“

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