Gravierende Missstände im Rechtsstaat Schweiz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. Februar 2015 | 1.883 mal gesehen

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem entsprechend klar formulierter Gesetze Recht gesprochen wird und Rechtssicherheit gilt. Dies ist in der Schweiz nicht der Fall.

Wie ich bereits in einem früheren Artikel geschrieben habe, mangelt es in der Schweiz an klar und verständlich formulierten Gesetzen. Dafür gibt es in der Schweiz eine Menge vage formulierter Wischiwaschi-Gesetze und Gesetze mit Relativierungen. Vage formulierte Gesetze bieten Richtern einen enormen Interpretationsspielraum. Dieser Interpretationsspielraum untergräbt die Rechtssicherheit und macht Verfahren unberechenbar. Es kommt in der Schweiz immer wieder zu widersprüchlichen Urteilen kantonaler Instanzen, weil die Richter den Interpretationsspielraum voreingenommen ausnutzen, verschieden interpretieren oder aber schlicht und einfach Fehlurteile fällen.

Einige Richter vertrauen darauf, dass den von Urteilen Betroffenen die Mittel fehlen um sich gegen Fehlurteile und sehr abenteuerliche Interpretationen von Gesetzen zu wehren. Denn auch hier gibt es im Schweizer Rechtsstaat ein grosses Manko.

Zwar hat gemäss Artikel 29 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung jede Person, der die nötigen Mittel fehlen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, doch in der Praxis wird dieser Anspruch oft verweigert.

Zum einen hat dieser Artikel einen Nebensatz, der ihn gleich wieder relativiert. So soll ein Rechtsbegehren nicht aussichtslos sein. Mit diesem Nebensatz wollten die Gesetzgeber wahrscheinlich sogenanntes „Querulantentum“ unterbinden. Dies indem ein Mittelloser einfach des Klagens Willen klagt und damit auf Kosten der Steuerzahler Gerichte beschäftigt. Hier gleich vorweg, keines meiner Rechtsbegehren wurde bislang abgewiesen.

Aber auch wenn das Rechtsbegehren durchaus Chancen auf Erfolg hat, gibt es im Schweizer Winkeladvokatenstaat Möglichkeiten einem Bürger, der darauf angewiesen ist, die unentgeltliche Rechtspflege zu verweigern. Dies ist dann der Fall, wenn der Kläger über ein geregeltes Einkommen verfügt und Steuern zahlt, wie dies zum Beispiel bei mir der Fall ist. Natürlich kann so jemand einen Prozesskostenvorschuss von 5000 oder 13000 Franken und zusätzlich noch Anwaltskosten von 15’000 Franken und mehr bezahlen. Dies vorausgesetzt, dass es sich nur auf einen Fall beschränkt. Doch wehe, der Kläger muss gegen mehrere Täter vorgehen, so dass von ihm diese Summen gleich mehrfach verlangt werden. Es ist wohl jedem mit gesundem Menschenverstand denkenden Menschen klar, dass nicht jeder mit geregeltem Einkommen mehrere 10’000 Franken aufbringen kann um seine Rechte wahrnehmen zu können. Den Gesetzgebern ist dies jedoch leider nicht klar.
Der heutige Abschreibejournalismus schafft die Notwendigkeit mehrere Verfahren gegen mehrere Täter führen zu müssen. Wenn z.B. jemand Opfer durch Verleumdungen in mehreren Zeitungen und Onlinepublikationen wurde. In so einem Fall kann er sich in der Schweiz kaum dagegen wehren. Dann hat der Kläger im Schweizer Rechtsstaat Pech gehabt. Denn einen solchen Fall sieht der Rechtsstaat nicht vor. Ich schreibe das aus Erfahrung.

Zum einen ist ein Kläger in der Schweiz an viel zu kurze Klagefristen gebunden. Dieser gravierende Missstand ist offenbar nicht einmal allen Mitgliedern der gesetzgebenden Gewalt unseres Rechtsstaates bekannt. Also Mitgliedern der Gewalt, die für die Schaffung dieser Gesetze verantwortlich ist. Dies zeigt ein Beispiel von Nationalrat Christoph Mörgeli in Zürich.

Quelle: Staatsanwalt tritt nicht auf Mörgeli-Anzeige gegen «Rundschau» ein
Quelle: Staatsanwalt tritt nicht auf Mörgeli-Anzeige gegen «Rundschau» ein

Im Strafrecht hat ein Kläger bei Antragsdelikten drei Monate Zeit um eine Klage einzureichen, nachdem ihm der Täter bekannt ist. Dies gemäss Artikel 31 des Strafgesetzbuches. Der Artikel dient einzig dem Täterschutz. Im Zivilrecht hat ein Kläger gemäss Artikel 60 des Obligationenrechts für Schadenersatz und Genugtuungsforderungen 1 Jahr Zeit. Auch diese Frist ist viel zu kurz. Ein Vorschlag des Bundesrats die Frist auf 3 Jahre zu verlängern wurde vom Parlament verschlampt.

Ein Kläger kann also die Klagen nicht einfach aus finanziellen Gründen aufschieben sondern muss nach Bekanntwerden des Schadens und des Täters innerhalb kurzer Fristen handeln. Er sieht sich dann innerhalb kurzer Zeit mit enormen Kosten für Anwälte und Prozesskautionen konfrontiert. Das Feriengeld ist dann umgehend aufgebraucht und die Reserven, die ein durchschnittlicher Bürger hat, ebenfalls. Ich vermute, dass Richter diesen Umstand gezielt ausnutzen um unliebsame Klagen abzuwimmeln. Auch hier muss von einem Filz zwischen Politik und Richtern ausgegangen werden. Eine wirksame Kontrolle von Gerichten gibt es in der Schweiz jedenfalls nicht. Das Öffentlichkeitsprinzip kann eine Kontrolle von Gerichten nicht wirksam sicherstellen. Weil Journalisten selbst parteiisch und voreingenommen sind und ihnen ausserdem die Kompetenz fehlt um eine wirksame Kontrolle sicherstellen zu können. Journalisten verarschen mit ihren Artikeln ihre Leser mehr als den Lesern bewusst ist. Das Wort „Lügenpresse“ hat durchaus seine Berechtigung.

Was machen die Schweizer Gerichte also, wenn ein Leistungsträger des Mittelstands, der sich mit mehreren Tätern konfrontiert sieht, einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellt? Ganz einfach, die unentgeltliche Rechtshilfe wird selbstverständlich verweigert. Denn solange einer Steuern zahlt, gibt es für den Staat keine Mittellosigkeit. Wenn der Betroffene dann trotzdem nicht in der Lage ist, mal eben so mehrere 10’000 Franken mir nichts dir nichts hinzublättern, aber trotzdem die „Frechheit“ besitzt auf seine Rechte zu pochen, was geschieht dann? Ganz einfach, dann wird der Kläger zumindest im Kanton Zürich dazu gezwungen die geforderten Prozesskostenvorschüsse in Raten zu zahlen. Wobei dabei darauf geachtet wird, dass diese so hoch sind, dass der Kläger sich keine Anwälte mehr leisten kann und nicht mehr genug zum Leben hat ohne sich zu verschulden. Die Anwaltkosten wurden nämlich zumindest bei mir vom Gericht einfach aus der Berechnung des monatlichen Notbedarfs herausgestrichen. Dies trotz Schreiben von Anwälten, die diese Kosten beglaubigten. Der Kläger muss die Prozesskostenvorschüsse bis zu einem bestimmten Datum eingezahlt haben, ansonsten gilt die Klage als zurückgezogen. Selbstverständlich wird das Verfahren bis zur Bezahlung des Prozesskostenvorschusses sistiert und der Schaden, z.B. üble Nachrede im Internet, bleibt solange bestehen. So hinterhältig werden Bürger im linken Schweizer Bauern und Arbeiterstaat vor Gericht abgefertigt.

Es versteht sich wohl von selbst, dass mit der eben geschilderten Umsetzung von verfassungsmässigen Rechten keine Verfahrensgarantie mehr gewährleistet ist. Viele können es sich deswegen gar nicht mehr leisten im Schweizer Rechtsstaat ihre Rechte geltend zu machen.

Auch faire Verfahren, zu denen sich die Schweiz mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bekannt hat, sind damit natürlich nicht mehr gewährleistet. Dies weil sich viele Kläger aufgrund der hohen Kosten gar keinen Anwalt mehr leisten können. In der Praxis muss dann ein vom Rechtsstaat finanziell gerupfter Kläger vor Gericht alleine gegen einen Beklagten antreten, der sich von einem Anwalt verteidigen lässt. Von gleich langen Spiessen kann keine Rede sein, wenn ein juristischer Laie alleine gegen einen anwaltlich vertretenen Prozessgegner antreten muss.

Kommt hinzu, dass heutzutage in Schweizer Gerichten auf dem Richterstuhl immer wieder Richter sitzen, die interpretationsbedürftige Gesetze falsch auslegen oder Fälle zu unrecht einseitig beurteilen. Dies weil sie entweder ohnehin parteiisch sind oder aber aufgrund von verleumderischen Medienberichten voreingenommen sind.

Dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung solche gravierenden Missstände offenbar einfach so hinnimmt, kann eigentlich nur noch mit Unwissenheit, Ignoranz oder gar Dummheit erklärt werden. Sicher hat es aber auch mit den Medien zu tun, welche die Bevölkerung zuwenig über diese wirklich gravierenden Missstände unseres Rechtsstaats aufklären. Auch NGOs wie Humanrights-Watch und Amnesty-Schweiz setzen sich viel zu wenig für die Menschen- und Bürgerrechte in der Schweiz ein. Sie setzen sich lieber für die Interessen von Wirtschaftsflüchtlingen ein oder berichten über Probleme ausserhalb der Schweiz. Dabei gibt es auch in der Schweiz sehr vieles, das im Argen liegt.

5/5 - (2 votes)