Gesinnungsgesetz wird erweitert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Juni 2015 | 1.386 mal gesehen

Die Antirassismusstrafnorm gehört abgeschafft. Sie ist Ausdruck einer moralisch wertenden Gesinnungsjustiz, die uns Bürger bevormundet und kriminalisiert sowie die Meinungsäusserungsfreiheit beschneidet. Mithilfe dieses politischen Gesetzes werden Menschen als „Rassisten“ stigmatisiert, unterdrückt und ausgegrenzt. Dies auch für Aussagen, die überhaupt nichts mit Rassendiskriminierung zu tun haben. Anstatt das Gesetz abzuschaffen, hat es die Schweizer Legislative jedoch jetzt sogar noch erweitert.

Neben der religiösen Ausrichtung, dem Geschlecht, der Herkunft und der Ethnie eines Menschen, wird künftig auch die gleichgeschlechtliche sexuelle Ausrichtung durch die Antirassismusstrafnorm geschützt. Damit ist künftig auch die Beleidigung von Homosexuellen Rassismus.

Ich halte das für einen totalen Schwachsinn, da das natürlich überhaupt nichts mehr mit Rassendiskriminierung zu tun hat. Ausserdem werden nur gleichgeschlechtliche sexuelle Neigungen geschützt. Es werden also nur die Homosexuellen durch die Antirassismusstrafnorm geschützt. Heterosexuelle z.B. werden durch die Strafnorm nicht geschützt. Dieser Schwachsinn passt ins Bild einer moralisch verkommenen und völlig missratenen Gesinnungspolitik, die uns Bürger immer mehr bevormunden, einschränken und umerziehen will.

Die Erweiterung des Antirassismusgesetzes ist völlig unnötig zumal Ehrverletzung, üble Nachrede und Beschimpfung in der Schweiz bereits auf Antrag strafbar ist!

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