G20-Gipfel: Warum geniessen linke Randalierer Persönlichkeitsschutz?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. September 2017 | 483 mal gesehen

Wenn Linke öffentlich randalieren und dabei schwere Verbrechen begehen, werden ihre Persönlichkeitsrechte von der linken Mainstream-Presse und der Gesinnungsjustiz geschützt. Wenn ein Rechter hingegen auf Twitter oder auf Facebook seine Meinung sagt, dann wird er an den Medienpranger gestellt und dabei namentlich und mit erkennbarem Foto öffentlich vorgeführt. Warum ist das so?

Als ich auf Twitter die Islam-Politik der Schweizer Regierung hinterfragt habe, wurde ich von der linken Presse namentlich als Nazi-Hetzer an den Pranger gestellt. Dies bloss weil ich mich auf Twitter fragte, was eigentlich noch passieren muss, bis die Regierung endlich aufwacht. Dabei schrieb ich „Vielleicht brauchen wir eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung aufwacht.“ Das war für die linken Hasser und Hetzer Grund genug mich öffentlich zu lynchen. Die Schweizer Gesinnungsjustiz rechtfertigte das an mir begangene Verbrechen damit, dass ich ja meine Gedanken auf Twitter veröffentlicht hätte, was als öffentliche Äusserung anzusehen sei. Daraus schlussfolgerte die Justiz, dass ich keine Persönlichkeitsrechte habe. So quasi: „Du bist selber schuld wenn du deine Meinung, die wir nicht mögen, öffentlich äusserst. Damit hast du deine Persönlichkeitsrechte verwirkt.“

Doch wieso wird dann bei Linken, die öffentlich randalieren nicht derselbe Massstab angewendet? Die haben ja öffentlich schwere Körperverletzungen begangen, öffentlich Autos angezündet, öffentlich Sprengkörper gezündet und öffentlich geplündert. Ist das denn weniger schlimm als eine öffentliche Gedankenäusserung auf Twitter? Oder geht es schlicht und einfach darum wer etwas tut? Sprich, wenn ein Rechter seine Meinung sagt, dann ist es schlecht und wenn ein Linker eine böse Tat tut, dann ist es gut weil es angeblich einer guten Sache dient? Wie bescheuert sind die Vertreter der Mainstream-Presse und der Schweizer Gesinnungsjustiz eigentlich?

Die Persönlichkeitsrechte des Zürcher Szene-Beizers werden geschütz, weil er ein Linker ist. Wäre er ein SVPler, dann wäre das garantiert anders.

Wenn ein Rechter auf Facebook oder Twitter seine Meinung sagt, dann muss er mit künstlicher Empörung in der linken Mainstream-Hetzpresse rechnen. Ach die stark von der Presse beeinflusste Justiz neigt dann dazu das Leben dieses Menschen mutwillig zu zerstören um damit ein Exempel zu statuieren. Die linken Vertreter der Justiz und der Presse wollen damit Menschen zum Schweigen bringen, die deren linkes Gedankengut nicht teilen. So als ob es in der Schweiz ein Schwerverbrechen sei eine andere Meinung zu haben und diese zu äussern. Wenn aber ein Linker schwere Verbrechen begeht, dann darf er mit einer nachlässigen Strafverfolgung und einer milden mitunter sogar verständnisvollen Rechtssprechung rechnen. Das ist die Folge davon wenn Linksgrüne wie Bundesrichter Christian Denys auf dem Richterstuhl sitzen. Diese Leute neigen zu einer unfairen politischen Rechtsprechung.

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5 Gedanken zu „G20-Gipfel: Warum geniessen linke Randalierer Persönlichkeitsschutz?“

  1. Wenn Rechte am 1. August auf dem Rütli feiern, dann werden die Gesichter gezeigt. Wenn Linke am 1. Mai Scheiben einschlagen etc., dann werden die Gesichter mit einem Balken unkenntlich gemacht.

  2. Da haben Sie vollkommen Recht Herr Koller. Der folgende Film zeigt linke Randalierer, die auch in der Schweiz von einem ausgeprägten Schutz der Persönlichkeitsrechte profitieren, weil es linke Richter und die linke Schweizer Mainstream-Presse so wollen:

  3. Aber auf dem Rütli friedlich und gewaltfrei seinen Patriotismus zeigen ist dann ein Schwerverbrechen, weil es den Linken nicht passt. Linke Journalisten wie der Grüne Hans Stutz haben sogar die Lizenz für einen diffamierenden Online-Pranger. Stutz diffamiert auf seinem Online Pranger öffentlich seine politischen Gegner und wird dabei von der Justiz gedeckt. Der Grüne Parteikollege und Bundesrichter Christian Denys hält eine schützende Hand über seinen Parteikollegen. Dieser parteiische und politische Richter gehört vom Amt entfernt. Er ist eines Rechtsstaats, der Fairness anstrebt nicht würdig. Wenn es nach den Linken ginge, würden die sogar die Schweizer Flagge abschaffen, soweit geht deren Vaterlandsverrat. Auch in Deutschland geht die Verleugnung des eigenen Landes schon sehr weit. Vor dem Kölner Dom die Türkische Flagge zeigen ist kein Problem, doch wehe ein Deutscher zeigt die Deutsche Flagge! Das passt den Linksgrünen dann gar nicht.

  4. Es kommt auf die vorherrschende Ideologie an. Zur Nazizeit war es in Deutschland auch ein Verbrechen, eine andere Meinung zu haben. Ebenso in Russland zur Zeit der kommunistischen Herrschaft. Oder ein Satz aus der salafistischen Ideologie: „Das Töten und Morden für Allah ist gut. Das Töten und Morden für Allah ist schön “ . Siehe „ISIS“ von Bruno Schirra.

  5. Welche Ideologie herrscht in der Schweiz vor? Hierzulande wird ja die Meinungsäusserungsfreiheit auch immer mehr eingeschränkt. Ein Hinweis: Davon betroffen, bzw. darunter zu leiden haben hauptsächlich Rechte.

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