Fall Perinçek: Schweizer Gesinnungsjustiz verstösst gegen Menschenrechte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Oktober 2015 | 1.858 mal gesehen

Die linke Schweizer Gesinnungsjustiz hat in Strassburg im Fall Perincek erneut einen Niederlage erlitten. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz mit der Verurteilung des türkischen Historikers Dogu Perinçek gegen die Menschenrechte verstossen.  Perinçek stellte einen Genozid an den Armeniern während des 1. Weltkriegs in Abrede. Die Schweizer Gesinnungsjustiz klassifizierte das als Rassismus und verurteilte Perinçek in der Folge wegen Rassismus. Dieser wehrte sich und erhielt nun von beiden Kammern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte recht.

Laut EGMR hat die Schweiz gegen Artikel 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und damit gegen die Menschenrechte verstossen.

Wortlaut von Artikel 10 EMRK

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Laut EGMR war es unnötig und einer demokratischen Gesellschaft unwürdig Herrn Perinçek strafrechtlich zu sanktionieren um die Rechte der armenischen Gemeinschaft zu schützen. Die Schweizer Gerichte haben Herrn Perinçek laut EGMR einfach für eine vom Schweizer Mainstream und der Medienöffentlichkeit abweichende Meinung wegen Rassismus verurteilt. Der EGMR bestätigt damit, dass wir in der Schweiz eine politische Gesinnungsjustiz haben.

Die peinliche Gesinnungsjustiz ist eine Schande für die Schweiz

Es ist wirklich peinlich für die Schweiz, wenn sie vom EGMR Nachhilfe in Sachen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsäusserungsfreiheit erhalten muss, weil die Schweizer Justiz mit dem Anti-Rassismusgesetz zu weit geht. Die Meinungsäusserungsfreiheit unterscheidet tolerante und pluralistische Gesellschaften von totalitären Unterdrückungsregimen.

Das Schweizer Antirassismusgesetz hat sich in den letzten Jahren zu einem politischen Unterdrückungs- und Maulkorbgesetz gewandelt. Mit Hilfe dieses politischen Unterdrückungsgesetzes werden in der Schweiz Menschen stigmatisiert, kriminalisiert, gesellschaftlich ausgegrenzt und zum schweigen gebracht.

Ich begrüsse den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, denn es ist ein Bekenntnis für die Meinungsäusserungsfreiheit. Diese ist für demokratische Gesellschaften entscheidend. Ob die Schweizer Justiz aus dem Urteil lernt, wird sich zeigen.

Zum EGMR

Die Schweiz hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 1974 mit der Ratifizierung der EMRK anerkannt.

Pressemitteillung der Grossen Kammer des EGMR

In einer freien demokratischen und pluralistischen Gesellschaft muss jeder seine Meinung offen sagen dürfen. Leider ist die Schweiz davon weit entfernt. Wir haben in der Schweiz immer noch Richter und Journalisten, die meinen, sie müssten anderen Leuten vorschreiben, was diese sagen dürfen und was nicht.

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Ein Gedanke zu „Fall Perinçek: Schweizer Gesinnungsjustiz verstösst gegen Menschenrechte“

  1. Das Urteil ist zu begrüssen, da es ein Votum für die Meinungsäusserungsfreiheit ist, welche für demokratische Gesellschaften essenziell ist. Der Artikel 261bis des StGB, also die Schweizer Anti-Rassismusstrafnorm, ist gemäss diesem klaren Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zumindest in einem Teilbereich menschenrechtswidrig und somit illegitim.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Anti-Rassismusstrafnorm als totalitäres politisches Gesinnungsgesetz entlarvt, welches einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft unwürdig ist.

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