Erneut Ärger mit der Staatsanwaltschaft St. Gallen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. November 2014 | 2.869 mal gesehen

Wenn ein Staatsanwalt schikanieren will, hat er im Rechtsstaat Schweiz viele Möglichkeiten. Der gleiche Staatsanwalt, der in einem anderen Verfahren einen Beschuldigten schriftlich als Auskunftsperson befragte, will, dass ich als Kläger aus Zürich anreise. Dabei ist es gar nicht nötig. Ich empfinde das als reine Schikane. Deshalb habe ich mich entschieden dem Herrn Staatsanwalt den folgenden Brief zu schreiben. Dies nachdem er nicht mit mir am Telefon sprechen wollte und seine Assistentin ausrichten liess, ich könne ihm ja schreiben, wenn es mir nicht passt. Ich kann unseren Rechtsstaat je länger je weniger ernst nehmen, eine Farce reiht sich zur nächsten.

Hier mein Schreiben:

Untersuchungsamt-Altstaetten

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2 Gedanken zu „Erneut Ärger mit der Staatsanwaltschaft St. Gallen“

  1. „Keine Muslime“ ist gemäss Bezirksgericht Steckborn/TG strafbar. Die Staatsanwaltschaft Altstätten/SG muss nun nur klären, ob „keine Schweizer“ auch strafbar ist. Solche Aussagen sind gemäss Eidgen. Kommission gegen Rassismus in beiden Fällen verboten. Es braucht dazu keine Diskussion bei der Staatsanwaltschaft in Altstätten/SG.
    Kurt Koller, Lichtensteig/SG

  2. So ist es. Wenn Kosovaren in der Schweiz klagen dürfen, dann dürfen das selbstverständlich auch Schweizer, alles andere ist eine eindeutige Diskriminierung von Schweizern. Staatsanwalt B. soll gefälligst seinen Job richtig machen, dafür wird er von uns Steuerzahlern bezahlt.

    Manchmal habe ich das Gefühl, dass einige Staatsanwälte meinen, es gehöre zu ihrem Job, Bürger zu verärgern.

    PS: Hier übrigens noch der Link zum Urteil in Steckborn.

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