Die Mär vom Richterstaat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Juli 2013 | 1.943 mal gesehen

Das Wort „Richterstaat“ erweckt den Eindruck als ob Richter regieren würden. Das tun sie jedoch nicht. In der Schweiz müssen sich Richter an Gesetze halten, die von Politikern gemacht und vom Volk angenommen werden.

Ein Rechtsstaat ist auf gute Juristen angewiesen, auch um Bürger vor staatlicher Willkür und Politikern zu schützen.

Neulich haben mir Richter übrigens Recht gegeben indem sie eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat aufgehoben haben. Das zeigt mir, dass Richter durchaus besonnen urteilen können. Natürlich zeigt es handkehrum auch, dass Entscheide von Staatsanwälten nicht unfehlbar sind, aber die sind ja zum Glück keine Richter.

ZH-Staatsanwaltschaft

Ich finde es übrigens sonderbar wenn ausgerechnet Politiker, die härtere Gesetze fordern, gegen einen Richterstaat wettern. Das ist meiner Ansicht nach ein Widerspruch, denn umso härter ein Gesetz ist, umso mehr Verantwortung lastet auf Richtern. Wer harte Gesetze fordert, der übergibt Richtern mehr Verantwortung. Daher sollte er es unterlassen gegen einen vermeintlichen Richterstaat zu wettern, sonst macht er sich lächerlich.

Dasselbe gilt übrigens auch für die Sicherheitsfanatiker, die mehr Polizeipräsenz und Überwachung fordern und gleichzeitig gegen einen Polizeistaat und Eingriffe in die Privatsphäre wettern. Das ist genauso absurd und widersprüchlich.

Der ehemalige US-Präsident Benjamin Franklin soll einmal folgendes gesagt haben:

«Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.»

Ich teile diese Einschätzung, die Benjamin Franklin zugeschrieben wird. Letztlich ist es eine Frage des richtigen Augenmasses und des Abwägens zwischen Freiheit und Sicherheit.

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