Die Landschaftsinitiative ist gefährlich!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. August 2008 | 5.043 mal gesehen

Knapp ein Jahr nach Sammelbeginn reichten am 14. August 2008 die Initianten der Landschaftsinitiative 110’044 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Sie dürfte somit zustandegekommen sein, allerdings steht die Bestätigung der Bundeskanzlei noch aus.

Um was geht es?

Totalitäre Politiker und 16 antiliberale nationale- und internationale Organisationen wollen unter dem Vorwand des Landschafts- und Umweltschutzes den Kantonen Kompetenzen in Bezug auf die Raumplanung wegnehmen und durch eine zentralistische und daher antidemokratische Regelung ersetzen.

Der aktuelle Artikel 75 der Bundesverfassung, welche die Raumplanung regelt lautet:

Art. 75 Raumplanung

1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.

2 Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen.

3 Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung.

Gemäss der Landschaftsinitiative soll er wie folgt geändert werden:

Art. 75 Raumplanung

1 Bund und Kantone sorgen für die zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens, die geordnete Besiedlung des Landes, die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und den Schutz des Kulturlandes. Sie berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung.

2 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Er erlässt Bestimmungen, insbesondere für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Begrenzung des Bauens im Nichtbaugebiet. Er fördert und koordiniert die Raumplanung der Kantone.

3 Aufgehoben

 

Zudem sollen gemäss der Initiative die Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung mit dem folgenden Artikel ergänzen:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 75 (Raumplanung)

Nach Annahme von Artikel 75 darf die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Der Bundesrat kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren.

Was würde ändern?

Bisher hat der Bund nur die Grundsätze für die Raumplanung festgelegt. Die Raumplanung selbst lag aber in der Kompetenz der Kantone. Dies entspricht dem bürgernahen föderalistischen Modell unseres Landes.

Neu wäre aber neben den Kantonen auch der Bund für die Raumplanlung in den Kantonen zuständig. Er würde also nicht mehr nur die Grundsätze, an welche sich die Kantone zu halten haben festlegen sondern sich aktiv in die kantonale Raumplanung einmischen. Einerseits würde dadurch die Kompetenz der Kantone beschnitten und andererseits müsste die Bundesverwaltung ausgebaut werden, was zusätzliche Steuergelder kosten würde. Dies widerspricht dem Grundsatz eines modernen, schlanken und liberalen Staates.

Die Initiative will zudem, dass der Bund die Raumplanung schweizweit koordiniert und die Siedlungsentwicklung bestimmt! Dabei ist unklar wie eine solche Koordination aussehen sollte und was man sich von Seiten der Initianten darunter erhofft. Es sieht allerdings nach zentralistischer Planwirtschaft nach sozialistischem Modell aus. Dies kann allerdings nicht die Aufgabe eines modernen demokratischen und liberalen Staates sein. Der Zentralismus ist eindeutig undemokratischer als der Föderalismus weil beim Zentralismus die Fremdbestimmung durch den Bund überwiegt. (Zentralismus = Fremdbestimmung durch den Bund)

In der Übergangsbestimmung will man zudem ein 20 jähriges Verbot für die Erweiterung der Bauzone installieren. Ausnahmen werden zwar vorgesehen, eine klare Regelung diesbezüglich bleiben uns die Initianten jedoch schuldig.

Ein 20 Jahre dauerndes Verbot für die Erweiterung der Bauzone führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verteuerung der Preise für Bauland und Wohnraum. Wer Bauland hat wird reich, wer keines hat wird arm. Auch die Mietpreise dürften steigen. Wohnraum würde knapp werden. Zumindest solange man in den Städten keine Wolkenkratzer bauen darf.

Weshalb ist die Initiative unnötig?

Weil die Gegenwärtige Regelung bereits vorsieht, dass die Kantone für eine geordnete Besiedlung des Landes und einer haushälterischen Bodennutzung zu sorgen haben.

Weil die Zersiedelung des Landes kein Thema ist. Gemäss Bundesamt für Statistik entfallen von der Gesamtfläche der Schweiz 36,9% auf landwirtschaftliche Nutzflächen, 30,8% auf Wald und Gehölze und nur 6,8% auf Siedlungsflächen! (Quelle)

Weil seit 1999 das Bevölkerungswachstum im städtischen Raum gegenüber jenem in ländlichen Gebieten zugenommen hat. Die Leute sich also in bereits besiedeltem Gebiet niederlassen. (Quelle) Von Zersiedelung des Landes kann also keine Rede sein!

Alexander Müller, 31. August 2008

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