Der Schweizerpsalm gehört ersetzt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. August 2013 | 2.392 mal gesehen

Die Schweiz ist ein säkularer Bundesstaat, trotzdem hat sie eine Landeshymne, die Schweizerpsalm genannt wird und sich wie ein Kirchengesang anhört.

Schweizerpsalm, 1. Strophe:

Trittst im Morgenrot daher,
Seh’ich dich im Strahlenmeer,
Dich, du Hocherhabener, Herrlicher!
Wenn der Alpenfirn sich rötet,
Betet, freie Schweizer, betet!
Eure fromme Seele ahnt
Eure fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.

Mir als liberalem Schweizer stellt sich die Frage was die Aufforderung zum Gebet und das Wort Gott in der Landeshymne eines säkularen Bundesstaats zu suchen haben. Meiner Meinung nach ist der Schweizerpsalm aus dem Jahre 1841 weder zeitgemäss noch wird er unserem Bundesstaat gerecht. Der Schweizerpsalm wurde 1961 provisorisch und 1981 offiziell von unserem Bundesrat zur Landeshymne erhoben und ersetzte damit „Rufst du mein Vaterland„.

Die Schweiz ist keine Kirche sondern ein Staat. In unserem Staat ist kein Gott sondern der Souverän die höchste Macht. Diese Tatsache sollte in der Landeshymne entsprechend gewürdigt werden. Die Schweiz sollte eine Landeshymne haben, die jeder Schweizer mit gutem Gewissen singen kann und die dem säkularen Charakter unseres Landes gerecht wird.

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3 Gedanken zu „Der Schweizerpsalm gehört ersetzt“

  1. Die alte Landeshymne „Rufst du mein Vaterland“, welche anschliessend durch den Kirchenpsalm ersetzt wurde, den wir heute haben. Wahrscheinlich entsprach „Rufst du mein Vaterland“ nicht mehr dem Zeitgeist jener Leute, die später als Anhänger der 1968er Bewegung bekannt wurden.

  2. Herr Müller, beschäftigen Sie sich doch mal mit der weltweit einmaligen Entstehungs-und Entwicklungsgeschichte des Schweizerpsalms, seiner überkonfessionellen Bedeutung und der Geschichte seiner Uebersetzung in die übrigen Landessprachen u.v.m. Die HP Schweizerpsalm bietet Ihnen dazu zahlreiche Möglichkeiten. Es ist Weihnachtszeit. Sollen wir das „Stille Nacht“ auch abändern? Was wird aus dem „Knaben im lockigen Haar“ ? Sollen aus den Tannenbaum – „Blättern“ korrekterweise Nadeln werden? Ist „Leise rieselt der Schnee“ nicht auch ein Wetterbericht, wie es die dümmsten Kritiker des Schweizerpsalms behauptet haben…
    Trotzdem schöne Weihnachten
    H. Spörri

  3. Herr Spörri, der Schweizerpsalm mag ja zur Weihnachtszeit oder als Kirchengesang schon in Ordnung sein, aber eben nicht als Hymne eines säkularen Rechtsstaats. Die Schweiz ist kein Gottesstaat und folglich braucht es in der Hymne der Schweiz auch keine Bezugnahme auf Gott. Die höchste Gewalt unseres Staats ist der Souverän und nicht Gott!

    Es gibt Menschen, die religiöse Gesetze in der Schweiz einführen wollen und andere die an einem Kirchenlied als Hymne für die Schweiz festhalten wollen. Ich beobachte diese Entwicklung mit Besorgnis.

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