Der Mindestumwandlungssatz muss nicht gesenkt werden!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Februar 2010 | 2.218 mal gesehen

Bürgerliche Politiker und Lobbyisten der Versicherungsindustrie betreiben Sozialabbau auf Kosten der Arbeitnehmer!  Der Mindestumwandlungssatz muss nicht gesenkt werden!

Mit dem Umwandlungssatz wandelt man das in der beruflichen Vorsorge gebildete Alterguthaben in eine jährliche Rente um. Bei der Festlegung des Umwandlungssatzes ist die Lebenserwartung und die durchschnittliche Renditeerwartung auf das Altersguthaben zu berücksichtigen. Um zu verhindern, dass der Umwandlungssatz beliebig tief angesetzt werden kann, wird vom Gesetzgeber ein Mindestumwandlungsatz vorgegeben. Diesen wollen bürgerliche Politiker nun senken. Sie behaupten, dass der in der 1. BVG-Revision im Jahr 2003 beschlossene Mindestumwandlungssatz von 6.8% zu hoch sei. Dies noch bevor dieser Mindestumwandlungssatz eingeführt worden ist! Dabei argumentieren sie mit einer längeren Lebenserwartung und tieferen Renditen auf den Altersguthaben.

Diese Argumente sind jedoch nicht überzeugend!  Dies aus folgenden Gründen:

1. Scheinargument:
Bei der 1. BVG-Revision im Jahr 2003 wurde eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes beschlossen um die längere Lebenserwartung zu berücksichtigen. Nun wird behauptet, dass man damals von einer zu tiefen durchschnittlichen Lebenserwartung ausgegangen sei. Dabei stützt man sich auf eine Statistik, die von der Pensionskasse der Stadt Zürich herausgegeben wurde. Wie seriös es ist sich ausgerechnet auf die Statistik einer Pensionskasse zu stützen ist fraglich. Mir persönlich wäre eine Statistik des Bundesamts für Statistik als Entscheidungsgrundlage lieber.

2. Scheinargument:
Man behauptet, dass man die für den Mindestumwandlungssatz von 6.8% erforderlichen Mindestrenditen nicht mehr erwirtschaften könne. Das stimmt so jedoch nicht. Die Höhe der Renditen hängt von den folgenden Faktoren ab: Art der Anlagen, Entwicklung auf den Finanz- und Kapitalmärkten und dem Immobilienmarkt, Verzinsung auf Zinsanleihen und Kosten für die Verwaltung der Vermögen. Gerade bei den Kosten für die Verwaltung der Altersguthaben gibt es noch Sparpotenzial. Zudem erholen sich die Finanz- und Kapitalmärkte wieder, was auch wieder Potential für höhere Renditen mit sich bringt.

Für mich ist klar, ich stimme der Senkung des Mindestumwandlungssatzes nicht zu. Zuerst muss in Bezug auf die Verwaltungskosten mehr Transparenz geschaffen werden und die weitere Entwicklung auf den Kapitalmärkten berücksichtigt werden. Bevor man bereits wieder über einen weiteren Sozialabbau nachdenkt. Pensionskassen, welche nicht in der Lage sind die nötige Rendite für einen Mindestumwandlungssatz von 6.8% zu erwirtschaften sollten in Bezug auf die Verwaltungskosten über die Bücher. Verwaltern von Pensionskassen, welche Altersguthaben schlecht verwalten, sind die Bezüge zu kürzen.

Rate this post