Das Antirassismusgesetz wird politisch missbraucht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Juni 2016 | 1.605 mal gesehen

Das Antirassismusgesetz gehört abgeschafft, Linke bringen politische Gegner wegen jedem Mist vor Gericht. Schon wieder hetzen Linke die Justiz auf einen SVPler. Das Antirassismusgesetz macht es möglich. Sie werfen ihm die folgende Aussage vor:

«Wenn man Zigeuner nicht vom Sehen erkennt, dann spätestens mit der Nase»

Die Maschinerie der linken Hetzpresse läuft bereits wieder auf Hochtouren:

Zigeuner

Linke nutzen die Aussage des SVP-Gemeinderats und zeigen ihn an um die Sache politisch auszuschlachten. Mithilfe des Antirassismusgesetzes können sich linke Versager und Nichtsnutze öffentlich mit einer Strafanzeige profilieren und sich als Rassismus-Experten hervortun. Obwohl die Aussage des SVPlers harmlos und politisch irrelevant ist, besteht eine hohe Chance, dass der Mann verurteilt wird. Denn wir haben in der Schweiz eine politische Gesinnungsjustiz, die auf der Grundlage eines politischen Gesetzes, der Antirassismusstrafnorm, Menschen kriminalisiert.

Ich weiss wovon ich spreche, denn ich wurde bereits selber mithilfe dieses Gesetzes kriminalisiert, nachdem Linke und Medien massiv gegen mich gehetzt hatten. Die Jungen Grünen und die GRA-Stiftung nutzten dazu sogar Medienmitteilungen. Anlass war eine Aussage von mir auf Twitter. Ich hatte mich auf Twitter über den ehemaligen Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel geärgert. Er hatte im Schweizer Fernsehen vor laufender Kamera die Vergewaltigung von Frauen mit der Scharia legitimiert, wurde deswegen in Basel vor Gericht gestellt und freigesprochen. In meinem Ärger darüber habe ich auf Twitter geschrieben:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Ich wollte damit die Frage aufwerfen, was es eigentlich noch braucht, bis die Verantwortlichen in der Schweiz endlich aufwachen. Dafür wurde ich von linken Richtern dazu verdonnert dem Juden David Gibor und seinen beiden türkischen Mandanten etwas mehr als 18’000.– Franken Schadenersatz zu zahlen. Dies, weil mein Tweet nach Ansicht der Richter die Gefühle vom Juden Gibor und seinen muslimischen Mandanten verletzt habe.

Auf der anderen Seite spielen meine Gefühle keine Rolle, wenn mich Eduard Ith aus dem Kanton St. Gallen öffentlich ganz konkret und direkt „Dummkopf par excellence“ nennt. Er kommt damit straflos davon. Wie die St. Galler Staatsanwaltschaft ihren Entscheid begründet.

Wer hier nicht mehr merkt, dass wir eine politische Unrechtsjustiz haben, die mit zweierlei Mass misst, bei dem sind Hopfen und Malz verloren.

Auf der einen Seite werden Menschen wegen noch so harmlosen Aussagen mithilfe der Antirassismusstrafnorm kriminalisiert und fertig gemacht und auf der anderen Seite darf man mich z.B. straflos beschimpfen und in meiner Ehre verletzen, weil ich  vor vier Jahren einmal Schulpfleger gewesen bin. Ihr könnt sagen was ihr wollt, doch eine Justiz, die so etwas zulässt, ist weder gerecht noch hat sie die Bezeichnung „rechtsstaatlich“ verdient. Eine solche Justiz ist „politisch“ und „ungerecht“.

In der Schweiz können sich linke Staatsanwälte und Richter alles erlauben, weil ihnen die Politik freie Hand lässt und die Presse einseitig und linkslastig berichtet. Selbst die Redaktion des Beobachters hat sich geweigert über das mir angetane Unrecht zu berichten, als ich sie darauf aufmerksam machte und Einblick in Gerichtsakten anbot (Email des Chefredaktors). Die Ansichten des Chefredaktors vom Beobachter widersprechen der aktuellen Rechtsprechung. Obwohl in Strafverfahren normalerweise nicht namentlich berichtet wird, durften Journalisten im Strafverfahren wegen des Tweets namentlich über mich berichten. Dies weil mein Tweet angeblich von übergeordnetem öffentlichen Interesse sein soll.

Die Journalistinnen Liliane Minor vom Tagesanzeiger und Brigitte Hürlimann von der NZZ sind bis vor das Bundesgericht gegangen um mich weiterhin namentlich in den Medien nennen zu dürfen. Sie haben vom linksgrünen Bundesrichter Denys Recht erhalten. Dieser hat in seinem Urteil die Pressefreiheit über meine Persönlichkeitsrechte gestellt. Die folge davon ist, dass jetzt alle Journalisten meinen, sie könnten mich wegen des Kristallnacht-Tweets lebenslänglich namentlich nennen. Dies unabhängig davon, dass ich schon seit Jahren kein politisches Milizamt mehr inne habe und es auch keinen aktuellen Anlass gibt um über mich zu berichten. Wenn gerade irgend ein SVPler aus einem ähnlichen Grund öffentlich vorgeführt und angeprangert wird, reicht das um mich wieder namentlich zu erwähnen. Zum Beispiel bietet sich jetzt mit dem SVP-Gemeinderat wieder eine Gelegenheit um über mich zu berichten. Journalisten erwähnen in solchen Fällen sehr gerne auch andere SVPler oder ehemalige, die schon vorher aus ähnlichem Grund öffentlich angeprangert wurden. Dies natürlich um das Image der SVP zu torpedieren. So wie das folgende Bild von einem Artikel zeigt, in dem auch ich wieder erwähnt wurde:

Politischer Hetzartikel von Maurice Thiriet auf Watson.ch
Politischer Hetzartikel von Maurice Thiriet auf Watson.ch

Das ist nichts weiter als von der Presse betriebene politische Hetze, die von der Schweizer Gesinnungsjustiz gedeckt und legitimiert wird.

Die Politik lässt den linken Schweinehunden auf dem Richterstuhl und bei der Presse freie Bahn, weil sie die politische Anprangerung und Verurteilung von Menschen mithilfe der Antirassismusstrafnorm will. Damit sollen all jene eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden, die sich nicht so verhalten, wie es die Hetzer wollen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren. Zum Beispiel so wie es die SVP-Parteileitung schon mehrfach getan hat und so wie ich es tue. Die SVP-Parteileitung distanziert sich in der Regel von den betroffenen Personen, spricht von einer unbedachten Äusserung und äussert ihr Bedauern darüber. Ich halte das für falsch. Die SVP muss nicht linken Hetzern und religiösen Organisationen gefallen. Sie sollte sich Gedanken um ihre Glaubwürdigkeit machen. Glaubwürdig macht sie sich indem sie sich für die Interessen und Gedankenbilder ihrer Wähler einsetzt und nicht indem sie das Gegenteil tut.

Wie ich mich verhalte, ist meinen Bloglesern bekannt. Ich lasse mich nicht zum Schweigen bringen. Sie können mir sämtliche Rechte verweigern und dafür sorgen, dass ich wegen meines Tweets nie mehr im Leben Fuss fassen kann. Das wollen sie und sie tun es! Doch der Selbstachtung Willen muss ich tun, was ich für richtig halte.

Rate this post

4 Gedanken zu „Das Antirassismusgesetz wird politisch missbraucht“

  1. Genau ihrer Meinung !

    Bravo auch für ihre letzten Worte !
    Auch ich lasse mir meinen Mund nicht verbieten ….
    Ich kann bald nicht mehr zählen wieviel mal man mir meinen Twitter und Facebook Account gesperrt hat …. und das nur weil ich Fakten über Politik … Asyl … Islam poste !
    Ich habe nie jemanden beleidigt oder diskriminiert !
    Aber je mehr Druck man auf mich ausübt und mich ungerecht behandelt, desto mehr sag ich mir; „Jetzt erst recht!“

    Eine riesen Sauerei, wie scheinheilig, Linke Sozialisten und Gutmenschen die Gesetze missbrauchen um die Wahrheit zu unterdrücken und die „Aufgewachten“ mundtot zu machen oder als NAZI’s zu brandmarken ……
    Dabei waren die Nazionalsozialisten ja auch linke ….
    Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist im Westen schon bald auf Diktatur Niveau angekommen. Man darf seine Meinung frei äußern, aber nicht über Migration …. nicht über Islam …. nicht über die EU Diktatoren ….. nicht über die USA KriegsTreiber …. nicht über von Politik und Medien beschönigten oder vertuschten Fakten ……

    Wenn von Eliten und Staaten Unrecht zu Recht gemacht wird, der pflichtbewusste steuerzahlende Bürger als Pack deklariert wird und Demokratie einfach ausgehebelt oder umgangen wird, sollte jedem einleuchten das es seine Pflicht ist, gegen diese Misstände anzugehen!

    Wir sind die 99% welche von den 1% je länger je mehr belogen und versklavt werden, und von Ihnen eigentlich nur noch zum Arbeiten und Steuernzahlen „gehalten werden“ ….

    Wenn die Menschheit nicht bald aufwacht,
    wird sie ihre Blauen Wunder erleben, zu was die selbsternannten Weltverbesserer und Eliten alles fähig sind !

    mfg S.Hengartner

    1. Ja, wo Unrecht zu Recht gemacht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Ich kann das Antirassismusgesetz und die in seinem Namen betriebene Hetze und Kriminalisierung von sogenannten „Rassisten“ und „Antisemiten“ nicht ernst nehmen, wenn ich sehe wegen was da Leute verurteilt werden. Es ist nicht besonders glaubwürdig, wenn Menschen wegen einzelner Aussagen vom Staat verfolgt und kriminalisiert werden. Dass das politisch ist, ist kristallklar. Das sind moderne Hexenprozesse!

      Ausser linken Idealisten und bestimmten religiösen Organisationen nimmt das Antirassismusgesetz wohl kaum noch einer ernst. Es gehört abgeschafft, für Persönlichkeitsverletzungen wie z.b. Ehrverletzungen, Beschimpfungen usw. gibt es bereits Gesetze, aber diese werden von den Schweizer Justizbehörden zuwenig ernst genommen. Ich kann dies mit zahlreichen Gerichtsurteilen belegen, mit welchen mir Persönlichkeitsrechte abgesprochen wurden.

      In einem Fall wurde jemand, der meine Ehre verletzte zwar strafrechtlich verurteilt. Allerdings nur zu einer Strafe von zwei Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung. Meine Genugtuungsforderung wurde auf den Zivilweg verwiesen. Im Zivilverfahren wurde mir die Genugtuung verweigert. Es wurde wie folgt begründet:

      1. Er hätte sich bei mir entschuldigt, nachdem ich ihn mit meiner Genugtuungsorderung konfrontierte. Das sei eine ausreichende Genugtuung und zwar unabhängig davon ob ich das so empfinde oder nicht.
      2. Mich trage eine erhebliche Schuld daran, dass er mich in meiner Ehre verletzt habe. Dies, da sich der Beklagte über mich geärgert habe, nachdem er einen Zeitungsartikel über meinen Kristallnacht-Tweet gelesen habe. Ursächlich für die Beleidigung des linken Schweizers sei also mein Tweet gewesen, über welchen der Zeitungsartikel, den er gelesen hatte, berichtet habe.
      3. Ich hätte die mir durch die Ehrverletzung und üble Nachrede entstandene „Unbill“ zuwenig begründet. (Es ist sehr schwer Schweizer Richter davon zu überzeugen und gelingt wohl nur Leuten wie David Gibor und seinen Mandanten, die sich durch den Kristallnacht-Tweet persönlich betroffen gefühlt haben.)

      Die Kosten des Verfahrens darf dann zum grössten Teil ich tragen und der Täter lacht sich ins Fäustchen (er muss einen Teil tragen weil er eine Widerklage machte, die ebenfalls abgewiesen wurde). Schöne Genugtuung (ironisch)! Typisch Schweizer Rechtssprechung.

      Und in diesem Stil urteilen die linken Richter auch in den anderen Fällen. In der Regel sprechen sie mir meine Persönlichkeitsrechte ab und erklären mich wegen meines Tweets zur Person der Zeitgeschichte. Und wenn mich ein Journalist als „Rassist“ bezeichnet, wird dies von den Richtern damit gerechtfertigt, dass ich ja aufgrund des Kristallnacht-Tweets wegen Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz verurteilt worden sei. Der Tweet reicht also nach Ansicht der bescheuerten Richter bereits um mich als „Rassisten“ abzustempeln. Ich bin heute noch klar der Ansicht, dass mein Tweet weder rassistisch war noch gegen das Antirassismusgesetz verstossen hat, auch wenn es die Richter aufgrund ihrer Mutmassungen anders beurteilen. Im Gegensatz zu den Richtern weiss ich, was ich aus welchem Grund geschrieben habe, da beeindruckt mich auch ihr dämliches Urteil nicht. Und selbst, wenn der Tweet als rassistisch angesehen wird, reicht das noch nicht um mich als Rassist abzustempeln. Das wäre ja wie wenn einer, der einmal in seinem Leben mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut hinter dem Steuer erwischt wurde, deswegen gleich als Alkoholiker abgestempelt wird.

Kommentare sind geschlossen.