Calmy-Rey stellt Schweizer Neutralität in Frage

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Januar 2009 | 4.173 mal gesehen

Calmy-Rey, ein Gutmensch? Aussenministerin Micheline Calmy-Rey ist in der Vergangenheit (Kosovo-Konflikt, Krieg zwischen Israel und Hisbollah-Terroristen) immer wieder durch ihre eigensinnige Auslegung der Neutralität aufgefallen indem sie Partei für die Kosovo-Albaner und die Hisbollah-Terroristen ergriff und Serbien bzw. Israel kritisierte. Damit hat sie nicht nur die beiden erwähnten Staaten brüskiert sondern auch gleich das Völkerrecht mit Füssen getreten und dem Antisemitismus in unserem Land Vorschub geleistet.

Die Anerkennung des einseitig ausgerufenen Kosovo ist völkerrechtswidrig da sie gegen den im Völkerrecht garantierten Grundsatz der territorialen Souveränität verstösst. Kritik an Israel von Seiten einer Aussenministerin kann Antisemiten in ihrem Antisemitismus bestärken. Anstatt Antisemitismus mit ihren unbedachten Äusserungen zu fördern, sollten Behörden gegen Antisemiten, wie jene, welche für die antisemitischen Schmierereien in Zürich sowie den Anschlag auf die Niederlassung der El Al in Zürich verantwortlich sind, unerbittlich vorgehen.

Jetzt ist Calmy-Rey schon wieder mit einer neutralitätsverachtenden Äusserung aufgefallen. So sagte sie öffentlich, dass man im Gaza-Konflikt nicht neutral im Sinne von tatenlos bleiben könne. Auf Initiative von Calmy-Rey hat die Schweiz nun im UN-Menschenrechtsrat eine gegen Israel gerichtete Untersuchung von angeblichen Völkerrechtsverletzungen in Gaza beantragt.

Meiner Meinung nach zeigt sich hier die linke Gutmenschen-Mentalität unserer Aussenministerin. Sie will die Welt verbessern und ist dafür sogar bereit die Neutralität unseres Landes leichtfertig aufzugeben. Offenbar ist es in ihren Augen unmoralisch und feige, wenn sich ein Staat hinter der Neutralität versteckt und bei Konflikten tatenlos zusieht. Es kann jedoch nicht die Aufgabe unserer Bundesrätin sein zu entscheiden ob die Neutralität unseres Landes aus Gutmenschen-Sicht gut ist oder nicht. Sie hat gemäss der Bundesverfassung die Interessen unseres Landes wahrzunehmen und entsprechend zu handeln. Mit ihren unbedachten Äusserungen bzw. ihrer Angewohnheit sich überall einzumischen tut sie jedoch genau das Gegenteil. Sie schadet unserem Land. Aus diesem Grund wird die Schweiz sowohl von Serbien als auch von Israel nicht mehr als Vermittler akzeptiert.

Was verstehen wir unter Neutralität?
Nach der Definition des Völkerrechts versteht man unter Neutralität die militärische Nichtbeteiligung an einem bewaffneten Konflikt zwischen anderen Staaten. Es wird zwischen zeitweiliger und dauerhafter Neutralität unterschieden. Quelle

Die Neutralität der Schweiz ist selbstgewählt, dauerhaft und zum Zweck der Selbstverteidigung bewaffnet. Die selbstgewählte Neutralität der Schweiz ist Mittel zum Zweck und kann jederzeit aufgehoben werden. Sie dient der Sicherung der Unabhängigkeit der Schweiz und der Unverletztlichkeit ihres Staatsgebiets. In der Bundesverfassung wird sie in den folgend zitierten Artikeln geregelt:

BV Art. 173 Weitere Aufgaben und Befugnisse
Die Bundesversammlung hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
a. Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
b. Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.
c. Wenn ausserordentliche Umstände es erfordern, kann sie zur Erfüllung der Aufgaben nach den Buchstaben a und b Verordnungen oder einfache Bundesbeschlüsse erlassen.

BV Art. 185 Äussere und innere Sicherheit
Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

Zum Krieg im Allgemeinen und dem Gaza-Konflikt im Speziellen:
1. Kein Krieg ist schön. In jedem Krieg werden Regeln gebrochen. Ein Krieg nach Genfer Konventionen ist ein Wunschtraum.
2. Israel wird von den Hamas Terroristen immer wieder angegriffen und macht vom Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch indem es sich gegen diese verteidigt und erfolgreich versucht sie unschädlich zu machen.
3. Wer sich jetzt für einen Waffenstillstand einsetzt ist für die Fortsetzung des seit Jahrzehnten dauernden Konflikts und denkt kurzfristig. Frieden kann es erst geben, wenn die Hamas und ihre Mitglieder komplett eliminiert sind.
4. Es ist absurd mit Verbrechern und Terroristen einen Waffenstillstand zu vereinbaren. Alleine schon der negativen Signalwirkung wegen.
5. Zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln ist unnötig und gehört nicht zur Aufgabe unserer Aussenministerin, die hier im Namen des Volkes Steuergelder verschleudert und den Ruf der neutralen Schweiz ruiniert. Unser Land ist überdies auch nicht in der Lage erfolgreich zwischen den angegriffenen Israelis und den Hamas-Terroristen zu vermitteln.
6. Es gibt nichts zu vermitteln. Die Hamas-Terroristen haben die Waffen niederzulegen und sich der israelischen Gerichtsbarkeit zu stellen. Nur so können sie dem palästinensischen Volk einen Gefallen tun und weiteres Leid vermeiden.
7. Die UNO hat das Recht Israels auf Selbstverteidigung gemäss Völkerrecht anzuerkennen und die Angriffe der Hamas-Terroristen zu verurteilen.

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