Was bringt Artikel 121a der Bundesverfassung?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Februar 2014 | 4.277 mal gesehen

Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wird die Schweizerische Bundesverfassung durch den Artikel 121a – «Steuerung der Zuwanderung» ergänzt. Das alleine ändert jedoch an der gegenwärtigen Situation überhaupt nichts!

Die SVP-Initiative sieht zwar jährliche Höchstzahlen und Kontingente vor, lässt es aber offen bei welcher Zahl diese festgelegt werden sollen. Deshalb heisst es in Absatz 5 von Artikel 121a auch, dass das Gesetz die Einzelheiten regelt.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Die SVP überlässt die schwierige Umsetzung des Artikels also jetzt dem Parlament und dem Bundesrat. Diese müssen die Einzelheiten nun mit entsprechenden Gesetzen regeln. Die SVP tut dies natürlich nicht ohne den Hintergedanken, den Bundesrat und das Parlament zu kritisieren, wenn die Umsetzung ins Stocken gerät. So macht die SVP schon seit Jahren Politik! In Absatz 2 von Artikel 121a ist zwar von Höchstzahlen und Kontingenten die Rede, eine konkrete Zahl wird jedoch keine genannt:

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

Einen Ansatz für die Festlegung der jährlichen Höchstzahlen gibt lediglich Absatz 3 des Artikels. Demzufolge soll die Festlegung der „Höchstzahl für Zuwanderungen“ auf die „gesamtwirtschaftlichen Interessen“ ausgerichtet sein. Die Festlegung der Höchstzahlen dürfte also je nach weltpolitischer und wirtschaftlicher Lage in der Schweiz schwanken. Wenn irgendwo Krieg ausbricht und viele Flüchtlinge ins Land kommen, muss die Höchstzahl unter Umständen unterjährig erhöht werden damit die Wirtschaft noch ausländisches Personal anheuern kann, wenn sie dieses in der Schweiz nicht findet.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

Ein weiteres Problem ist die Frage wie es mit den bilateralen Verträgen weitergeht. Betroffen ist in erster Linie das Personenfreizügigkeitsabkommen. Dieses befindet sich jedoch in einem Gesamtpaket von Verträgen, den Bilateralen 1, die ohne gegenseitiges Einvernehmen nur zusammen gekündigt werden können. Neben der Personenfreizügigkeit regeln die Bilateralen 1 noch die Zulassung von Produkten in der EU und der Schweiz, das öffentliche Beschaffungswesen, den Handel mit Agrarprodukten, den Landverkehr, den Luftverkehr und die Forschung. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz, eine Kündigung der Bilateralen 1 hätte für die Schweiz Nachteile zur Folge.

Dennoch ist die Frage berechtigt, wie es jetzt weitergeht. Blocher und seine Kumpanen behaupten ja, dass die Bilateralen 1 nicht gekündigt werden müssen. Mir stellt sich jedoch die Frage, wie den die gesetzliche Umsetzung mit dem Widerspruch zur Personenfreizügigkeit aussehen soll.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

Ich war gegen die Masseneinwanderungsinitiative. Sie ist meiner Meinung nach schwierig umzusetzen und enthält Formulierungen, die vollkommen untauglich sind. So finde ich es vollkommen falsch das Asylwesen mit der wirtschaftlichen Zuwanderung zu verknüpfen. Bereits vor der Annahme der Masseinwanderungsinitiative sah das Gesetz vor, dass Wirtschaftsflüchtlinge kein Asyl erhalten und das Land wieder verlassen müssen. Diese Regelung war so streng, dass sie ja sogar SVP-Hardliner Hans Fehr und dessen Ehefrau dazu veranlasste sich für eine abgewiesene Asylbewerberin aus Serbien einzusetzen.

Was wir bräuchten wäre eine Einwanderungspolitik, wie es sie in Australien und Kanada gibt. Da die Schweiz aber bereits das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU hat , hat sie ihren Spielraum leichtfertig selber eingeschränkt. Dies, da die Personenfreizügigkeit dummerweise noch mit anderen Abkommen in einem Paket miteinander verbunden ist und ohne gegenseitiges Einvernehmen nicht einzeln gekündigt werden kann. Offen bliebe eigentlich somit nur entweder die Bilateralen 1 als Gesamtes zu kündigen, die EU zu bitten es zuzulassen, dass lediglich das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt wird oder aber das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu zu verhandeln. Ob die EU dazu bereit ist, ist aber wieder eine andere Frage. Ein Versuch wäre es jedoch wert.

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4 Gedanken zu „Was bringt Artikel 121a der Bundesverfassung?“

  1. Herr Schwarz, im Moment ändert sich erst einmal gar nichts. Aktuell gilt die Personenfreizügigkeit mit der EU immer noch. Wenn Sie den Verfassungstext der Initianten lesen, werden Sie feststellen, dass dort lediglich von Höchstzahlen und Kontingenten die Rede ist. Es ist jedoch nicht von konkreten Zahlen die Rede. Also, von welchen Höchstzahlen für die Zuwanderung sprechen wir? 10 Millionen? 1 Million? 100’000? 80’000? (Bei 80’000 liegt in etwa der Status Quo)

    Absatz 3 des Verfassungsartikels der Initianten gibt einen Hinweis darauf, wie die Höchstzahlen zu ermitteln sind. Sie sollen nach einem „gesamtwirtschaftlichen Interessen“ ausgerichtet sein. Der Begriff „gesamtwirtschaftliches Interesse“ ist jedoch wiederum interpretierbar.

    Also ist es jetzt völlig offen wie die Initiative umgesetzt wird. Sie könnte so umgesetzt werden,dass sie mit der Personenfreizügigkeit mit der EU in Einklang gebracht werden kann. Dies indem gesetzlich geregelt wird, dass sich die Höchstzahl aus der Zuwanderung der EU zusätzlich einem Kontingent für Personen ausserhalb des EU-Raum zusammensetzt. Somit würde es EU-Bürger gar nicht tangieren. Auch das Personenfreizügigkeitsabkommen wäre nicht betroffen. Ob dies aber im Sinne der Initianten ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Die Initianten sind an der aktuellen Lage jedoch selber schuld. Dies da sie es in ihrer populistischen und schlecht durchdachten Initiative unterlassen haben konkrete Hinweise für die Festlegung der Höchstzahlen zu nennen. Sie ermöglichen mit den wenigen und stark interpetierbaren Angaben dem Gesetzgeber einen enormen Spielraum. Es braucht nur etwas Vorstellungsvermögen.

    Ich vermute dahinter eine Strategie der SVP. Es handelt sich ja nicht um die erste schlecht durchdachte SVP-Initiative, die bei der Umsetzung zu reden gibt. Die SVP wird versuchen aus dem Gerede um die Umsetzung Kapital zu schlagen. Dem Bundesrat und dem Parlament rate ich die Initiative möglichst rasch umzusetzen und zwar so, dass sie mit der Personenfreizügigkeit in Einklang gebracht werden kann. Langes herumeiern und dummes Gerede, wie es oft von links zu hören ist, wirkt sich wie Wind in den Segeln eines SVP-Segelschiffs aus.

    PS: Auch was den Inländervorrang angeht gibt es noch offene Fragen. Ich finde es eigentlich auch richtig, dass zuerst einheimische Fachkräfte einstellt werden sollten, bevor ausländische importiert werden. Doch was, wenn die ausländischen tatsächlich besser sind oder aber die inländische Fachkraft dem Arbeitgeber nicht genehm ist? Was, wenn sich bei mir ein Deutscher und ein Schweizer bewirbt, denn ich nicht ausstehen kann? Muss ich dann als Arbeitgeber trotzdem den Schweizer einstellen oder kann ich dem Betriebsklima zuliebe doch den Deutschen einstellen? Was, wenn ausgesteuerte Schweizer nicht so leistungsfähige Spargelstecher sind wie z.B. polnische oder portugiesische Landarbeiter? Müssen die Bauern dann die Hälfte der Spargeln verfaulen lassen weil sie nicht geerntet werden können oder sollen sie doppelt und dreifach so viele Ausgesteuerte anstellen wie Fachkräfte aus Polen nötig wären?

    Wieweit soll der Staat privaten Unternehmern bei der Rekrutierung von Arbeitskräften eigentlich dreinreden? Ich als marktwirtschaftlich orientierter Mensch bin der Ansicht, dass wir es den Unternehmern überlassen sollten, wen sie einstellen. Was es zu verhindern gilt ist allerdings Lohndumping. Dieses kann verhindert werden indem gesetzlich regelt wird, dass zu ortsüblichen Löhnen angestellt werden muss.

    Was die Problematik mit knappem Wohnraum angeht, auch dafür gäbe es eine Lösung. Wenn ich in der Stadt Zürich Stadtpräsident wäre, würde ich mich für eine effizientere Nutzung von Siedlungsgebiet einsetzen. Ich würde mich persönlich für den Bau von Wolkenkratzern einsetzen. Der Prime-Tower wäre nicht mehr das höchste und auch nicht mehr das einzige einigermassen hohe Hochhaus in Zürich. Es gäbe mehr Wohnraum ohne, dass zusätzliches Bauland genutzt werden müsste. In Dubai bauen sie Hochhäuser auf Sand! Da muss es doch wohl noch möglich sein in der Stadt Zürich einen Wolkenkratzer zu bauen! Grossartige Bauwerke sind Prestige-Objekte, die vom Selbstbewusstsein ihrer Erbauer zeugen. Die grossen Banken und Versicherungen sollten in der Stadt Wolkenkratzer bauen. Stattdessen verlagern sie ihre Büros in die Peripherie, schade. Meiner Meinung nach ist das eine Folge der gegenwärtigen Politik in der Stadt Zürich.

  2. „Dennoch ist die Frage berechtigt, wie es jetzt weitergeht. Blocher und seine Kumpanen behaupten ja, dass die Bilateralen 1 nicht gekündigt werden müssen. Mir stellt sich jedoch die Frage, wie den die gesetzliche Umsetzung mit dem Widerspruch zur Personenfreizügigkeit aussehen soll.“

    Das ist nicht derart schwierig. Haben Sie sich schon mal überlegt, weshalb das Nachbarland Liechtenstein trotz enger Beziehungen zur EU (EWR-Mitglied) und PFZ nicht aus allen Nähten platzt?
    Im Bericht der Liechtensteinischen Regierung betreffend „15 JAHRE MITGLIEDSCHAFT DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM (EWR)“ findet man unter dem Kapitel „4.6 Personenverkehrsfreizügigkeit“ so einiges, was die Gegner der MEI und Brüsseler Elite offenbar sehr gerne verdrängen möchten.

    „Zufälligerweise“ erst nach der MEI-Abstimmung schrieben mehrere „wachsame“ Journalisten endlich darüber, dass Kontingente und PFZ sich keineswegs ausschliessen müssen, wenn man zu verhandeln weiss. Aber alle diesbezüglichen Journalisten-Beichte, die ich gesehen haben, lassen ein kritisches Argument „zufälligerweise“ aus. Diese schreiben irgendetwas über den Ausländeranteil, lassen aber ein für die Schweizer Verhandlungsseite sehr zentrales Argument aus. Zentral ist die Grösse Bevölkerungsdichte ab inkrafttreten der Liechtensteiner PFZ-„Sonderlösung“ im Zusammenhang mit der vergleichbaren Topografie!

    Und die EU kann diese seit über 15 Jahre bestehenden „Sonderlösung“ mit Liechtenstein schlecht künden, weil sie sich aus mehreren Gründen unglaubwürdig machen würde. Folglich sollten oder müssen die Schweizer Parlamentarier und Bundesräte von der EU eine „Sonderlösung“ ähnlich zu jener Liechtensteins fordern, und bis dahin sich beispielsweise dem EU-Abkommen bezüglich der Firmenbesteuerung die Zustimmung verweigern.

  3. Hammond, ich habe in meinem Kommentar zu diesem Artikel auch schon eine konkrete Lösung vorgeschlagen. Ich habe dort folgendes geschrieben:

    „Sie könnte so umgesetzt werden,dass sie mit der Personenfreizügigkeit mit der EU in Einklang gebracht werden kann. Dies indem gesetzlich geregelt wird, dass sich die Höchstzahl aus der Zuwanderung der EU zusätzlich einem Kontingent für Personen ausserhalb des EU-Raum zusammensetzt. Somit würde es EU-Bürger gar nicht tangieren. Auch das Personenfreizügigkeitsabkommen wäre nicht betroffen.“

    Zu Liechtenstein, es ist kleiner als der St. Galler Bezirk Werdenberg, der Liechtenstein gegenüberliegt. Grösse der ehemaligen Grafschaft Werdenberg = 206,48 km2 und ca. 37’000 Einwohner. Im Vergleich dazu hat das Fürstentum Liechtenstein lediglich eine Grösse von 160 km2 und ebenfalls ca. 37’000 Einwohner. Das ist etwas mehr als der Zürcher Stadtkreis Schwamendingen Einwohner hat. Der hat ca. 30’000 Einwohner. 30’000 Leute hätten in 3 anständigen Wolkenkratzern Platz!

    Liechtenstein ist ein Zwergstaat, der auf der Bühne des Weltgeschehens nicht sonderlich ins Gewicht fällt und sich von der Schweiz an der Grenze zu Österreich schützen lässt. Hätten die Schweizer 1918 dem Volksbegehren der Vorarlberger zugestimmt, wäre das nicht nötig gewesen, da es dann bei Feldkirch keinen Grenzübergang mehr benötigt hätte. Der Schweizer Zoll hätte sich dann am Arlberg befunden und die Alemannen in Vorarlberg wären wieder mit den Alemannen im St. Galler Rheintal vereint gewesen. (Die Alemannen drangen im 5 Jht. ins Rheintal bis nach Norditalien vor und brachten den Bündnern die deutsche Sprache bei. Deshalb meinen Zürcher und Thurgauer sie hätten es mit einem Bündner zu tun, wenn sie einem St. Galler Rheintaler begegnen, der aus der Region südlich des Hirschensprungs stammt.)

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