Balsiger-Urteil: Spielt die NZZ ein doppeltes Spiel?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Juni 2015 | 1.813 mal gesehen

Einerseits kritisiert die NZZ am Sonntag Mark Balsiger und andererseits publiziert die Tageszeitung der NZZ einen Artikel, in welchem sie die Sache relativiert. Spielt die NZZ ein doppeltes Spiel? Es sind wohl zwar zwei verschiedene Redaktionen, doch sie gehören zum gleichen Medienhaus.

Hier berichtet die NZZ am Sonntag über Mark Balsiger:

Mark-Balsiger

Sie erwähnt in ihrer Textpassage die folgende Aufforderung von Mark Balsiger, die er mir aufgrund meines Artikels über seine Verurteilung geschickt hat:

Balsiger

Hier berichtet die NZZ, dass ich keine Genugtuung erhalten hätte. Dazu habe ich mich in einem Kommentar meines Blogs bereits wie folgt geäussert:

Im Fall von Mark Balsiger habe ich Recht bekommen, das rechtswidrige Verhalten von Balsiger wurde festgestellt. Die Gerichte vertraten allerdings die Ansicht, dass ich Herrn Balsiger mit dem „Kristallnacht-Tweet“ Anlass gegeben hätte sich rechtswidrig zu verhalten. Sie haben mir deshalb eine Teilschuld von 25% zugewiesen. Das ist in etwa so wie wenn Richter einer vergewaltigten Frau eine Teilschuld zuschreiben, weil sie den Täter mit aufreizender Kleidung dazu animiert habe ein Verbrechen zu begehen. Auch hier bestätigt sich die Erkenntnis meines Anwalts in einem anderen Fall, dass mit dem Buzzword „Kristallnacht“ in der Schweiz kein Rechtsstaat zu machen ist. Nicht mit dieser ideologisch gefärbten Schweizer Gesinnungsjustiz.

Hier noch die entsprechende Textpassage aus dem Urteil des Zürcher Obergerichts:

Balsiger_Urteil

Auch denkbar ist, dass die liberalere Redaktion der NZZ am Sonntag in dieser Sache mit der linken Redaktion der NZZ nicht einer Meinung ist. Bei der NZZ haben wir es ja mit Leuten wie der Gerichtsberichterstatterin Brigitte Hürlimann zu tun, die offenbar trotz Doktortitel in Jus nicht in der Lage war, den mir vorgeworfenen Sachverhalt korrekt wiederzugeben. Sie unterstellte mir in einem ihrer Artikel, dass ich geschrieben hätte, „es brauche eine Kristallnacht für Moscheen“, was natürlich ein fertiger Schwachsinn ist. Frau Hürlimann hat früher beim linken Tagesanzeiger gearbeitet und sie soll zu den Opponenten der Kandidatur von Markus Somm für die NZZ-Chefredaktion gehört haben. Für mich ist sie eine eindeutig Linke, die dem Linksgrünen Hans Stutz aus Luzern nahe steht.  Zumindest tat sie dies bei der Gerichtsverhandlung beim Obergericht in Sachen Kristallnacht-Tweet. Dementsprechend beurteile ich ihre Medienberichterstattung. Frau Hürlimann könnte meiner Meinung nach problemlos auch für die linke WOZ schreiben.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Gerichte die Widerrechtlichkeit von Balsigers Verhalten festgestellt haben, mich aber moralisch verurteilt haben und mir deshalb eine Teilschuld von 25% an Balsigers Verhalten zugeschrieben haben.  Dieses Vorgehen ist typisch für die linke Schweizer Gesinnungsjustiz. Wer in der Schweiz etwas sagt, was den linken Gutmenschen nicht passt, der muss trotz angeblicher Meinungsäusserungsfreiheit mit Ungerechtigkeit und einer moralischen Verurteilung rechnen.

Letztlich habe ich für den Rechtsstreit rund CHF 10’000 Franken ausgeben. Balsiger muss mir jetzt rund CHF 5’600 zurückerstatten. Ich musste als Kläger ja den gesamten Betrag vorschiessen. Weil ich mit meiner moralischen Verurteilung nicht einverstanden war und auch nicht einsehe wieso ich fast die Hälfte meiner Auslagen selber tragen muss, obwohl mir ja nur eine Teilschuld von 25% aufgebürdet wurde, habe ich die Sache ans Obergericht weiter gezogen. Ich habe mich ja schon mehrfach über die ungerechte Schweizer Füdlibürgerjustiz bzw. Gesinnungsjustiz geäussert. Für die weltoffenen Leser: In den USA würden Geschädigte in einem solchen Fall nicht auf fast der Hälfte des Schadens sitzen bleiben, so wie das in der Schweiz der Fall ist. Dort hätte es wegen der mir vorgeworfenen Kristallnacht-Aussage auch nie ein Verfahren gegen mich gegeben, denn dort herrscht im Gegensatz zur Schweiz noch Meinungsäusserungsfreiheit. Weil Balsiger nicht gezahlt und mir die Rechnung sogar zurückgeschickt hat, habe ich inzwischen übrigens die Betreibung gegen ihn eingeleitet.

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