Apostasie im Islam und Todesstrafe als Folge

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Oktober 2009 | 10.875 mal gesehen

In der Schweiz ist der Glaube an Gott eine Privatsache, die den Staat nichts angeht und aus der er sich herauszuhalten hat. Der Artikel 15 in der Schweizer Bundesverfassung garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Er hält folgendes fest:

Absatz 1: Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

Absatz 2: Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

Absatz 3: Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

Absatz 4: Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Im Absatz 4 wird ausdrücklich erwähnt, dass niemand gezwungen werden darf einer Religionsgemeinsschaft anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen und religiösem Unterricht zu folgen!

Demzufolge haben in der Schweiz gemäss Bundesverfassung auch Muslime das Recht dem Islam abzuschwören und sich einer anderen Religion, beispielsweise einer polytheistischen Religion, einem Satanskult oder dem Atheismus, zuzuwenden.

Problematik: Nach der islamischen Rechtsauffassung ist Apostasie strafbar!
Unter Apostasie versteht man die willentliche Abkehr eines als Muslim geborenen oder später zum Islam konvertierten islamischen Gläubigen vom Islam und die Nichtanerkennung Gottes und Mohammeds als dessen Propheten im Vollbesitz der geistigen Kräfte, ohne Zwang und Einfluss von Drogen.

Der Koran sieht für den Abfall vom Islam Zorn und Strafe vor! Schon der Unglaube eines Menschen, der sich nicht Gott unterwirft, gilt im Koran als schwere Sünde. Wer den Koran und den Islam kennt und sich dann trotzdem vom Islam abwendet, der versündigt sich noch schwerwiegender! Im Koran wird das Thema des Abfalls in mehreren Versen behandelt. Anbei ein paar Beispiele:

Koransure 2, Vers 217
…aber wenn einer von euch dem Glauben abtrünnig, also als Ungläubiger stirbt, bleiben auch seine guten Werke in dieser und jener Welt unbelohnt. Das Höllenfeuer ist sein Teil, ewig wird er darin bleiben.

Koransure 3, Vers 85
Wer eine andere Religion als den Islam sucht, nie möge er sie annehmen, der gehört im zukünftigen Leben gewiss zu den Verlorenen.

Koransure 3, Vers 90
Die aber, welche, nachdem sie wieder geglaubt haben, nochmals in Unglauben verfallen und sich diesem immer mehr zuwenden, deren Busse wird nicht angenommen, denn sie beharren doch im Irrtum.

Koransure 3, Vers 91
Wer dem Unglauben huldigt und als Ungläubiger stirbt, von dem werden alle Goldschätze der Erde, wollte er sich damit auslösen, nicht angenommen; harte Strafe wartet auf ihn, niemand kann ihn retten.

Koransure 4, Vers 89
Sie wünschen, dass ihr Ungläubige werdet, so wie sie Ungläubige sind, und ebensolche Bösewichte wie sie. Schliesst daher solange kein Freundschaftsbündnis mit ihnen, bis sie sich zur Religion Allahs bekennen. Wenden sie sich aber ab, dann greift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt keine Freundschaft und Unterstützung von ihnen an!

Koransure 4, Vers 137
Die, welche glauben, dann wieder nicht glauben, deren Unglaube ist so angewachsen, dass Allah ihnen nicht verzeiht und sie nicht mehr auf den rechten Weg leitet.

Koransure 4, Vers 138
Verkündet den ruchlosen Heuchlern, dass sie grosse Strafe erleiden werden.

Auch in der islamischen Überlieferung gilt Apostasie als Verbrechen. Ihr zufolge sind Abtrünnige mit dem Tod zu bestrafen. So heisst es: „Wer seine Religion wechselt, den tötet„, und „Wer von euch vom Glauben abfällt, der soll sterben“. Mohammed soll nach der Überlieferung selbst auf unrechtmässige Art und Weise vom Islam Abtrünnige verstümmelt und getötet haben, die einige seiner Gefolgsleute umgebracht und einige Kamele der Muslime weggetrieben haben sollen.

Heute besteht in der sunnitischen und schiitischen Rechtswissenschaft weitgehend Einigkeit darüber, dass Apostasie, Gotteslästerung, die Verspottung des Propheten und der Engel mit dem Tod zu bestrafen ist. In der Praxis wird dies zum Glück jedoch längst nicht immer umgesetzt!

Muslimische Juristen befürworten mehrheitlich, dass der Apostat Gelegenheit zu Reue und Umkehr erhält. Die Rechtsschule der Malikiten verbietet, den Inhaftierten während der ihm gewährten Bedenkzeit (die Dauer wird nach dem Ermessen der Richter festgelegt) zu schlagen. Für Muslime, die mehrmals vom Islam abgefallen sind fordern die Rechtsschulen der Malikiten und Hanbaliten den unbedingten Tod, ungeachtet einer eventuellen Reue. Die Rechtsschule der Shâfiiten nimmt hingegen jede erneute Umkehr vom Abfall als echte Busse an. Uneinigkeit herrscht bei Rechtsgelehrten auch darüber, ob ein Unterschied zwischen einem abgefallenen Konvertiten zum Islam und einem als Muslim geborenen und später Abgefallenen gemacht werden soll.

Islamische Autoritäten verlangen, dass der Apostat, wenn seine Schuld erwiesen ist mit dem Schwert enthauptet und nicht gequält oder gefoltert werden soll. Die Todesstrafe kann aber auch auf andere Weise z.B. durch „Kreuzigung“ vollstreckt werden.

Innerhalb der islamischen Welt wird zurzeit auch über die Menschenrechte, die im Widerspruch zur islamischen Rechtsauffassung stehen diskutiert. Dabei geht es unter anderem auch darum was höher zu gewichten ist, die islamische Rechtsauffassung, also die Scharia, oder aber die Menschenrechte. Je nach Standpunkt (eher säkularer Geburtsschein-Muslim, der bereits unter dem Verdacht steht ein Apostat oder Heuchler zu sein oder eher praktizierender gläubiger Muslim) kann hier eine Meinungsverschiedenheit bestehen.

In der Schweiz können Muslime straffrei vom Islam abfallen und einen christlichen Partner heiraten. Sie sollten sich allerdings vor Strafen im Jenseits (wenn es denn existiert) und in islamischen Ländern fürchten. Der Fall von Abdul Rahman hat gezeigt, was ihnen sonst blühen kann. Hätten westliche Politiker auf die, von ihnen abhängige Marionettenregierung in Afghanistan nicht massiv Druck ausgeübt, wäre Rahman getötet worden. Er wurde dann aber mit einer fadenscheinigen Begründung (er wurde als Geistesgestört erklärt) freigesprochen. (Wie vorher bereits erwähnt hätte er ja im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein müssen um sich strafbar zu machen.)

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8 Gedanken zu „Apostasie im Islam und Todesstrafe als Folge“

  1. oh mein gott was ihr für scheisse verzapft…

    hauptsache wieder gegen muslime hetzen..

    also mal der Reihe nach…:

    ihr redet davon dass islam im Konflikt mit den Gesetzen steht weil er Apostasie bestraft…

    Von DIESEN 7 VERSEN die ihr genannt habt beziehen sich 6 VERSE auf das JENSEITS und nicht auf das DIESSEITS. Also kein Konflikt zu islamischen Gesetz.
    Es ist nirgendswo die Rede dass jemand gezwungen werden darf….

    Das apostasiegebot wird fast nirgendswo in der muslimischen WElt mehr angewandt…

    Und was ihr zur Rechtssprechung sagt:
    Rechtssprechung ist das eine Menschen sind das andere….

    Was ein Stuss ehrlich…

  2. Der einzige der hier Stuss herauslässt bist du Babu.

    Heute noch werden in islamischen Ländern Apostaten hingerichtet und/oder von ihrer Familie verstossen. Wer etwas anderes behauptet ist ein Lügner!

    Bitte folgendes lesen:

    Muslime konvertieren heimlich

    Wenn Christen zum Islam übertreten, so stehen sie meist offen zu ihrem neuen Glauben. Muslime aber, die Christen werden, verheimlichen ihren Übertritt – die Scharia sieht für Abtrünnige die Todesstrafe vor.

    Todesstrafe für Apostasie?

    Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat am 26. September 2008 an Bundesaußenminister Frank Walter Steinmeier appelliert, gegen ein neues Gesetz im Iran zu intervenieren, das den Abfall vom Islam, „Ketzerei“ und „Zauberei“ mit der Todesstrafe bedroht.

    Quelle

  3. Verschiedene Koranstellen beziehen sich auf den Abfall vom Islam, so auch der Vers 106 in Sure 16, der in der Übersetzung von Max Henning lautet:
    „Wer Allah verleugnet, nachdem er an Ihn geglaubt, es sei denn, er sei dazu gezwungen und sein Herz sei fest im Glauben -, jedoch, wer seine Brust dem Unglauben öffnet – auf sie soll kommen Zorn von Allah und ihnen soll sein schwere Strafe“.
    Hier bleibt zunächst offen, wo und in welcher Form die „schwere Strafe“ erfolgen soll. Das lässt sich allerdings klären, denn es finden sich im Hadith Berichte, nach denen Mohammed die Hinrichtung von Personen, die sich vom Islam abgewandt hatten, befohlen hat.

    Die vier sunnitischen Rechtsschulen und das schiitische Recht sind sich im Wesentlichen einig, dass ein Muslim, der vom Islam abfällt, getötet werden müsse.
    „In der Regel begründen sie dies mit dem Hinweis, dass in allen („gesunden“) Staaten Hochverrat und Rebellion mit dem Tode bestraft werden. Der Islam ist nicht lediglich eine persönliche religiöse Auffassung, sondern ein politisch-rechtliches System, das alle Lebensbereiche umfasst. Deshalb sei Abfall vom Islam nicht nur ein privater Religionswechsel, sondern Auflehnung gegen die islamische Ordnung – und damit zugleich Rebellion gegen die Verwirklichung der Herrschaft Allahs auf der Erde. Auf solchen Verrat könne die islamische Gemeinschaft nur mit härtesten Strafen antworten“.

    Ajatollah Khomeini denkt da noch weiter und möchte alle Ungläubigen, nicht nur die vom Glauben abgefallenen, mit Allahs Segen umbringen. Bei diesem Abschlachten sollen sie vor allen Dingen dankbar sein und die ihnen widerfahrene Gnade des frühen Todes demütig annehmen.
    Khomeini schreibt:
    „Wenn man es zulässt, dass die Ungläubigen damit fortfahren, ihre verderbliche Rolle auf Erden zu spielen, so wird ihre Strafe umso schlimmer sein. Wenn wir also die Ungläubigen töten, um ihrem (verwerflichen) Handeln ein Ende zu bereiten, dann haben wir ihnen im Grunde einen Gefallen getan. Denn ihre Strafe wird dereinst geringer sein. Den Ungläubigen das Leben zu lassen bedeutet Nachsicht gegenüber ihrem verderblichen Tun. (Sie zu töten) ist wie das Herausschneiden eines Geschwürs, wie es Allah der Allmächtige befiehlt. Jene, die dem Koran folgen, wissen, dass wir die Quissas (Strafgesetz) anwenden und töten müssen. Krieg ist ein Segen für die Welt und jede Nation. Es ist Allah selbst, der den Menschen befiehlt, Krieg zu führen und zu töten. Die Kriege, die unser Prophet, Friede seiner Seele, gegen die Ungläubigen führte, waren ein Geschenk Gottes an die Menschheit. Wir müssen (auf der ganzen Welt) Krieg führen, bis alle Verderbnis, aller Ungehorsam gegenüber dem islamischen Gesetz aufhören. Eine Religion ohne Krieg ist eine verkrüppelte Religion. Es ist der Krieg, der die Erde läutert“ (Ajatollah Khomeini).

  4. Gegen den Islam sein und gegen Muslime hetzen sind zwei paar Schuhe. Am 11.11.2008 wurde Ehsan Fattahian wegen Apostasie hingerichtet Link. Der Islam ist und bleibt eine Gefahr für die Zivilisation und alle Menschen und muss unbedingt bekämpft werden.

  5. Genau so ist es Stefan. Umso mehr müssen wir jetzt ein Zeichen setzen indem wir den Bau von islamischen Machtsymbolen verbieten.

    Gerade kürzlich forderte ein Islamist in England erneut die Einführung der Scharia in Grossbritannien. Siehe hier! Gemäss einer weitverbreiteten Auslegung der Scharia ist Apostasie mit dem Tod zu bestrafen!

  6. Ja, ich muss mich schon sehr wundern über Personen wie Babu und frage mich dann immer ob sie es einfach nicht besser wissen oder uns bewusst belügen.

    Da gibt es ein Buch namens Koran, dass gemäss dem Aussagen aus dem Koran selber „Gottes Wort“ und unveränderlich ist. Ausserdem gibt es noch einen Hadith welcher besagt, dass der Koran nicht verschlüsselt ist und irgendwie umgedeutet werden müsse sondern in „einfacher verständliche Sprache übermittelt wurde, welche 1:1 so zu verstehen ist wie es auch geschrieben ist“.

    Aber vermutlich verstehen wir diese Suren mit ihren Absätzen nur falsch? Oder haben wir nicht beachtet, dass dies alte Suren sind, welche von chronlogisch neueren automatisch ungültig gemacht werden? Oder muss man diese Suren im Kontext der damaligen Zeit sehen und sind heute nicht mehr gültig? Steht nicht im Koran, dass diese „edle“ hinabgesandte Schrift ewig gültig sei?

    Ich bin doch sehr verwirrt. Wäre froh wenn mir das mal einer erklären könnte.

  7. @Babu
    Zitat: oh mein gott was ihr für scheisse verzapft … Zitat Ende
    zeigt einmal mehr … das man einen Menschen daran erkennt, wie er sich benimmt, wenn er sich nicht benehmen muss!

    @DailyTalk
    Danke für die interessanten Beiträge zum Thema!

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