ALV-Revision

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. September 2010 | 3.723 mal gesehen

Arm versus ReichDas Volk hat bei einer äusserst geringen Stimmbeteiligung von 35.5% JA zur ALV-Revision gesagt. Juhuii, jetzt dürfen wir für weniger Leistungen mehr bezahlen! Freuen dürfen sich insbesondere die Spitzenverdiener und alle, die im Fall einer Entlassung auf einen goldenen Fallschirm hoffen können.

Die tiefe Stimmbeteiligung zeigt, dass es vielen Schweizern offenbar noch viel zu gut geht und es ihnen egal ist welches Schindluder mit unseren Sozialwerken getrieben wird. Immerhin haben die Westschweizer und die Tessiner die AVIG-Revision mehrheitlich abgelehnt. Das dürfte auch daran liegen, dass die Arbeitslosenquote in der Westschweiz und im Tessin höher ist als in der Schweiz. Dort wissen mehr Menschen was es heisst, wenn man arbeitslos ist und unten durch muss.

Es ist bedauerlich, dass die Büetzer heutzutage den Worten der Abzocker-Vertreter und Sozialabbauer mehr Glauben schenken als den Gewerkschaften. Es ist an der Zeit, dass sich die Gewerkschafter am Riemen reissen und ihren Einfluss auf die Arbeiterschaft wieder ausbauen. Die Bürgerlichen haben die Chance verpasst, die Abzocker und Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise zur Verantwortung zu ziehen und zur Kasse zu bitten. Die Zeche zahlen müssen nun die zahlreichen Arbeitslosen, die in der Krise ihren Job verloren haben und zurzeit Mühe haben eine Stelle zu finden. Aber sei es wie es ist, der Entscheid ist zu respektieren, auch wenn es mit einem Zähneknirschen ist.

Ergänzung: Habe gerade Bundespräsidentin Leuthard in der Tagesschau gesehen. Die Frau kann offensichtlich nicht einmal rechnen. So behauptete sie vor laufenden Kameras ernsthaft, dass höhere Einkommen mit einem Solidaritätsprozent belastet würden. Fakt ist, dass das Solidaritätsprozent nur für Einkommensteile zwischen 126’000 und 315’000 erhoben wird. Wer mehr als 315’000 verdient, muss folglich gemessen an seinem Einkommen kein Prozent mehr zahlen. Je mehr er verdient, desto geringer ist der Bruchteil eines Prozents, den er entrichten muss.

Rate this post