Alterslimite für Parlamentarier ist verfassungswidrig!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. November 2013 | 2.066 mal gesehen

Der Sozialist Andy Tschümperlin will eine Alterslimite für Parlamentarier. Er will, dass Parlamentarier mit 65 Jahren in Pension gehen. Parlamentarier sind allerdings keine Angestellte sondern Menschen, die sich in unserem demokratischen System freiwillig zur Wahl für ein Amt zur Verfügung gestellt haben. Eine Alterslimite für Parlamentarier ist überdies verfassungswidrig.

Andy-Tschümperlin

In Artikel 8, Absatz 2 der Schweizerischen Bundesverfassung steht klipp und klar für jeden, der lesen kann, folgendes:

Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Ich hoffe, dass auch Sozialisten wie Andy Tschümperlin unsere Bundesverfassung respektieren! Es kann nicht angehen, dass Menschen aufgrund ihres Alters diskriminiert werden. Auch ältere Menschen haben Bedürfnisse und sind Teil unserer Gesellschaft. Sie haben das Recht ihre politischen Interessen zu vertreten und sich zu diesem Zweck in Ämter wählen zu lassen.

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2 Gedanken zu „Alterslimite für Parlamentarier ist verfassungswidrig!“

  1. Das ist ja mal wieder typisch Alexander Müller alias Dailytalk. Im Post vom 22. Nov.13 schreiben sie: „Christoph Blocher, gehen sie in den Ruhestand!“ 1 Woche später predigen sie Zitat: Auch ältere Menschen haben Bedürfnisse und sind Teil unserer Gesellschaft. Sie haben das Recht ihre politischen Interessen zu vertreten und sich zu diesem Zweck in Ämter wählen zu lassen.

  2. Ach was Daniel Zutter alias Dani. Der Artikel über Blocher bezieht sich nicht auf eine „Alterslimite“. Es geht dort darum, dass Bocher Bundesrätin Sommaruga aufgrund ihrer Intervention bei der Durchsetzungsinitiative indirekt den Rücktritt nahe gelegt hat. Ich habe im Gegenzug Blocher nahe gelegt zurückzutreten. Dieser Ratschlag ist weit von einer Alterslimite entfernt. Ich hoffe, dass du in der Lage bist zwischen einem Ratschlag und einer Altersguillotine zu unterscheiden. Falls nicht erkläre ich dir das gerne. Das Befolgen eines Ratschlags basiert auf Freiwilligkeit. Eine Altersquillotine basiert auf Zwang.

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